Vatikan schließt zu Weihnachten Akten des Vatileaks-Prozesses

Ein Abschluss

Der Vatikan hat am Samstag die Urteilsbegründung im jüngsten Vatileaks-Prozess veröffentlicht. Der Heilige Stuhl erklärte, das Urteil sei erst am Donnerstag bei der Gerichtskanzlei hinterlegt worden.

Gerichtsakten auf dem Schreibtisch / © Julian Stratenschulte (dpa)
Gerichtsakten auf dem Schreibtisch / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Das 87-seitige Dokument zeichnet das Verfahren nach und legt die Argumente dar, die am 7. Juli zur Verurteilung der beiden Hauptangeklagten Lucio Angel Vallejo Balda und Francesca Chaouqui führten. Der spanische Geistliche Vallejo, der als einziger eine Haftstrafe antreten musste, war am Dienstag mit einem Gnadenerlass des Papstes auf Bewährung freigelassen worden. Chaouqui hatte von vornherein eine Bewährungsstrafe erhalten.

Urteil am 22. Dezember

Die Publikation einen Tag vor Weihnachten begründete das Presseamt des Heiligen Stuhls auf Nachfrage damit, dass das vollständige Urteil am 22. Dezember bei der Gerichtskanzlei hinterlegt worden sei. Formell ist der Prozess um die Weitergabe interner Vatikan-Dokumente an Journalisten damit abgeschlossen.

Vallejo, ehemaliger Sekretär der Präfektur für Wirtschaftsangelegenheiten des Heiligen Stuhls, war nach einem knapp achtmonatigen Verfahren wegen Informationsweitergabe zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Chaouqui erhielt wegen Beihilfe zehn Monate auf Bewährung. Ein früherer Assistent Vallejos, Nicola Maio, ging straffrei aus, ebenso die italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi, die die Informationen veröffentlicht hatten.

Bedingte Haftentlassung für Vallejo

Papst Franziskus gewährte Vallejo am Dienstag eine bedingte Haftentlassung. Der Vatikan verwies darauf, dass der Verurteilte "über die Hälfte seiner Strafe verbüßt" habe. Jegliches Arbeitsverhältnis Vallejos mit dem Vatikan sei beendet; kirchenrechtlich unterstehe der Geistliche wieder dem Bischof seines spanischen Heimatbistums Astorga. Die Strafe sei nicht aufgehoben, aber zur Bewährung ausgesetzt.


Quelle:
KNA