Embryonenspende für Forschung

Menschenrechtsgerichtshof bestätigt Verbot in Italien

Italien darf einer Frau verbieten, ihre im Reagenzglas entstandenen Embryonen der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden.

Umstrittene Forschung: Urteil zu Embryonenspende / © OHSU (dpa)
Umstrittene Forschung: Urteil zu Embryonenspende / © OHSU ( dpa )

Das Verbot widerspreche nicht der Achtung des Privat- und Familienlebens, urteilten die Richter. Anlass war die Beschwerde einer Italienerin, die nach dem Tod ihres Partners die mit künstlicher Befruchtung entstandenen Embryonen nicht austragen wollte. (AZ: 46470/11)

In dieser Frage habe Italien einen beträchtlichen Spielraum in der Gesetzgebung, argumentiert das Gericht und verweist darauf, dass es dazu keinen europäischen Konsens gebe. Der italienische Staat habe das Interesse, die Embryonen zu schützen. Und er habe das Interesse der Individuen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben. In diesem Fall sei es für das Gericht auch nicht nötig gewesen, darüber zu entscheiden, wann genau das menschliche Leben beginne, heißt es.

Der Gerichtshof wies außerdem darauf hin, dass es keinen Hinweis darauf gebe, dass der verstorbene Partner der Frau sich gewünscht habe, die Embryonen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben des Gerichts hatten die Frau und ihr Partner im Jahr 2002 mit Hilfe von künstlicher Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) fünf Embryonen erhalten. Bevor die Embryonen der Frau eingepflanzt werden konnten, starb der Mann im November 2003. Daraufhin habe sich die Frau gegen die Einpflanzung und für die Embryonenspende an die Wissenschaft entschlossen.


Quelle:
KNA