Positionen in der Sterbehilfe-Debatte

Ein Gesetz für die Selbsttötung

Im Herbst will der Bundestag eine Regelung zum Umgang mit Sterbehilfe-Vereinen verabschieden. Über das ethisch schwierige Thema wird über Fraktionsgrenzen hinweg beraten. Im Mittelpunkt steht dabei der assistierte Suizid, die Hilfe bei der Selbsttötung. Sie steht in Deutschland nicht unter Strafe, was sich Sterbehilfe-Vereine zunutze machen. Besonders auf diese Vereine zielen die verschiedenen Anträge, die an diesem Donnerstag in erster Lesung im Parlament beraten werden. Die Positionen im Überblick:
 

 (DR)

Verbot der Suizidbeihilfe: Ein weitgehendes Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung strebt der CDU-Politiker Patrick Sensburg an. Anstiftung oder Hilfe bei der Selbsttötung soll nach seinen Plänen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Sensburg argumentiert, dass dieses klare Verbot Abgrenzungsprobleme zu bestimmten Formen der Suizidbeihilfe vermeidet. Am Mittwochvormittag hieß es aus dem Büro von Sensburg, dass der Antrag die notwendige Unterstützerzahl erhält, um am Donnerstag im Parlament beraten zu werden. Dafür braucht er eine Mindestunterzeichneranzahl von 32 Parlamentariern.

 

Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe: Eine Gruppe um die Parlamentarier Kerstin Griese (SPD), Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) will dagegen kein Komplett-Verbot, aber die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe bestrafen, mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Geschäftsmäßig meint hierbei das auf Wiederholung angelegte, organisierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Das Verbot würde sich also nicht nur auf die auf Gewinn orientierte, gewerbsmäßige Suizidbeihilfe beschränken, diese aber auch umfassen. Angehörige und nahe stehende Personen wären vor einer Bestrafung geschützt. Ethische Einzelfallentscheidungen sollen möglich sein und nicht sanktioniert werden, argumentiert die Gruppe, die inzwischen mehr als 170 Unterstützer im Parlament hat.

Regelung zum ärztlich assistierten Suizid: Den Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids nimmt eine Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) in den Blick. Während die Hilfe beim Suizid prinzipiell nicht unter Strafe steht, ist sie Ärzten in der Regel durch Standesrecht untersagt. Die Hintze-Lauterbach-Gruppe will dies ändern. Ärzte sollen demnach Suizidbeihilfe leisten dürfen, wenn der Patient eine organische Krankheit hat, die "unumkehrbar" zum Tod führt sowie volljährig und einwilligungsfähig ist. Mit einem Paragrafen im Zivilrecht sollen Ärzte vor Sanktionen nach dem Standesrecht geschützt werden. Auch dieser Antrag hat das notwendige Quorum für eine Einbringung erhalten.

Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine: Die liberalste Regelung mit einer Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine haben die Politikerinnen Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) vorgelegt. Sie sind gegen gewerbsmäßige, kommerziell ausgerichtete Sterbehilfe, organisierte Suizidhilfe ohne Gewinnabsicht wollen sie aber erhalten und definieren dafür Regeln. So sollen nach ihrem Entwurf Organisationen und Ärzte, die bei der Selbsttötung helfen wollen, zu Beratungsgesprächen und einer Dokumentation der Fälle verpflichtet werden. Auch sie wollen durch eine gesetzliche Regelung das standesrechtliche Verbot für Ärzte außer Kraft setzen. Der Entwurf hält fest, dass Suizidbeihilfe ärztliche Aufgabe sein kann, eine Verpflichtung dazu gebe es aber nicht. Den Vorschlag unterstützen derzeit mehr als 50 Abgeordnete.

Keine Änderungen: Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul trat in der Debatte dafür ein, es bei den bisherigen Regelungen zu belassen. Ihr Büro ging am Mittwochvormittag aber davon aus, dass der Vorschlag nicht das notwendige Quorum erreicht.

 


Quelle:
epd