Israelitische Kultusgemeinde Bamberg K.d.ö.R.

Gegendarstellung

Gegendarstellung zum Artikel "Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde wirft die erste deutsche Nachkriegsrabbinerin raus" vom 24.03.2015 sowie zum Artikel "Rabbinerin und Gemeindevorstand wollen Einigung" vom 25.03.2015.

Antje Yael Deusel bei der Ordination 2011 (epd)
Antje Yael Deusel bei der Ordination 2011 / ( epd )

Zur Veröffentlichung der folgenden Gegendarstellung zu den Artikeln "Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde wirft die erste deutsche Nachkriegsrabbinerin raus" vom 24.03.2015 sowie zum Artikel "Rabbinerin und Gemeindevorstand wollen Einigung" vom 25.03.2015 sind wir gemäß § 56 RStV NW verpflichtet.

GEGENDARSTELLUNG

In der Veröffentlichung vom 24.03.2015 wird behauptet, der Vorstand der jüdischen Gemeinde würde die erste deutsche Nachkriegsrabbinerin rauswerfen. Dies ist unzutreffend. Richtig ist, dass vor Frau Rabbinerin Deusel bereits Frau Rabbinerin Gesa Ederberg in Weiden als Rabbinerin der Nachkriegszeit amtierte. Ebenfalls vor Rabbinerin Deusel wurde Alina Treiger als erste Frau in Deutschland zur Rabbinerin ordiniert.

Behauptet wird weiterhin, dass Herr Rudolph als Mann an der politischen Gemeindespitze keine Frau als geistliche Leiterin neben sich haben wollte. Dies ist unzutreffend. Die IKG Bamberg als autonome jüdische Körperschaft wird gemäß Gemeindesatzung auch im religiösen Sinn nach außen durch ihren Vorstand vertreten, nicht durch das Rabbinat. Der Vorstand besteht vom Vorsitzenden abgesehen aus vier Frauen.

Behauptet wird eine Verhandlung vor dem Schiedsgericht des Zentralrates der Juden. Dies ist unzutreffend. Frau Deusel hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wird vom Vorstand der IKG Bamberg derzeit von einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

Behauptet wird, der Bamberger Einheitsgemeinde droht nun die Spaltung. Diese ist unzutreffend. Richtig ist, dass eine Spaltung einer autonomen Körperschaft nur auf Antrag einer satzungsgemäßen Mehrheit ihrer Mitglieder herbeigeführt werden könnten, nicht durch einen Beterkreis der Frau Deusel, der nach dem Kenntnisstand der IKG Bamberg im Übrigen nur von sieben Mitgliedern der IKB Bamberg besucht wird.

Behauptet wird, dass Herr Rudolph die Gottesdienste selbst nach litauisch-polnischem Ritus in der Synagoge halten wolle. Dies ist unzutreffend. Richtig ist, dass die liberal-egalitären Gottesdienste in der Bamberger Synagoge teilweise polnisch-litauische Melodien in die neue liberale Gebetstradition integrieren.  In den Melodien beteten die vorwiegend polnischen Holocaustüberlebenden, die in der Nachkriegszeit die jüdische Gemeinde in Bamberg wieder aufbauten.

Behauptet wird, dass sich die Parteien auf ein Mediationsverfahren geeinigt hätten. Dies ist unzutreffend. Richtig ist, dass außergerichtliche Gespräche auf Anwaltsebene stattfinden.

Bamberg, den 31.03.2015

Israelitische Kultusgemeinde Bamberg K.d.Ö.R.