Oberverwaltungsgericht: Keine Beschneidungsfeier

Karfreitag ohne Ausnahme

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag in Köln untersagt - weil die Feier neben Koranlesungen Musik, Tanz und Festessen vorsehe und damit auch unterhaltenden Charakter habe.

Karfreitag ist ein stiller Feiertag (dpa)
Karfreitag ist ein stiller Feiertag / ( dpa )

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln und eine Verfügung der Stadt Köln. Die geplante Feier mit mindestens 400 Gästen sollte in einer Gaststätte in Köln stattfinden.

Wie schon das Verwaltungsgericht verneinte auch das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob sich in dem Fall ein Konflikt mit der Freiheit der Religionsausübung stelle. Die Richter wiesen darauf hin, dass Beschneidungsfeiern im islamischen Kulturkreis nicht an einen Kalendertag gebunden seien und deshalb nicht gerade am Karfreitag stattfinden müssten. Überdies erfolge die eigentliche Beschneidung oft vor dem Fest. Die Vermietung der Gaststätte erfolge aus gewerblichen und nicht aus religiösen Gründen. Der Beschluss des 4. Senats des OVG ist nach den Angaben unanfechtbar.

Karfreitag ist stiller Feiertag

Die Karfreitagsruhe ist nach Landesgesetz geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage von 1989. Es verbietet an sogenannten stillen Feiertagen, zu denen der Karfreitag gehört, öffentliche Veranstaltungen sowie Märkte und gewerbliche Ausstellungen bis sechs Uhr am Karsamstag. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits ab Gründonnerstag um 18 Uhr untersagt. Am Karfreitag dürfen auch sportliche Veranstaltungen sowie Zirkusdarbietungen und Volksfeste nicht stattfinden. Der Betrieb von Spielhallen oder Wettbüros ist ebenso untersagt wie musikalische oder sonstige Unterhaltungsaktionen in Gaststätten.

Karfreitag ist für Christen einer der höchsten Feiertage. Sie erinnern an diesem Tag an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In den meisten Gemeinden schweigen die Glocken zu den Gottesdiensten. Taufen oder Trauungen finden nicht statt.


Quelle:
epd , KNA