Europarat: Konvention gegen Organhandel

Nieren auf dem Schwarzmarkt

2.500 bis 3.000 Dollar erhält ein Organspender laut Europarat für eine Niere, die Empfänger zahlen oft das Hundertfache - ein florierender Markt für die Händler. Am Mittwoch wird der Europarat eine Konvention gegen Organhandel veröffentlichen.

Autor/in:
Kerstin Bücker
Der illegale Handel mit Organen blüht (dpa)
Der illegale Handel mit Organen blüht / ( dpa )

Wohlhabende Dialyse-Patienten jetten um die Welt, um sich in Entwicklungsländern eine Niere zu kaufen. Und das Geschäft für die Vermittler wird immer lukrativer: Die Erfolgsquote bei Transplantationen erhöht sich stetig, gleichzeitig steigt durch den Mangel an Organen in westlichen Staaten die Wartezeit. Wer es sich leisten kann und nicht mehr warten will, kauft sich ein Organ auf dem Schwarzmarkt.

Besonders der Nierenhandel floriert, ist die Niere doch das einzige Organ, das entnommen werden kann, ohne dass der Patient stirbt. Der arme Spender rettet dem reichen Empfänger das Leben. Und kann mit dem so verdienten Geld seinen Acker bestellen, ein Haus bauen oder die Familie ernähren. Experten der Dokumentation "Schwarzmarkt Organhandel" (2013) gehen von einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Dollar pro Jahr aus. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wechseln jährlich 10.000 Nieren den Körper.

Spendern geht es nach Organentnahme oft sehr schlecht

Genaue Zahlen über den weltweiten Organhandel gibt es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch nicht - erstens, weil scheinbar alle Beteiligten von den Deals profitieren und deshalb schweigen. Zweitens ist die Branche extrem unübersichtlich, die Händler arbeiten grenzüberschreitend.

Für den Spender ist die Freude am verdienten Geld oft nur von kurzer Dauer. Die Studie "Quality of life in Iranian kidney donors" der Kermanshah Universität zeigte 2001, dass 58 Prozent der insgesamt 300 befragten Organverkäufer ihren allgemeinen Gesundheitszustand sechs bis 12 Monate nach der Nierenentnahme mit "sehr negativ" angaben. 85 Prozent der Verkäufer würden ihre Niere demnach mit Sicherheit nicht mehr verkaufen, 76 Prozent würden potenziellen Nierenverkäufern dringend davon abraten "ihren Fehler zu wiederholen", heißt es darin.

Europarat: Illegaler Organhandel soll strafbar sein

Als Medien über den Handel mit Organen serbischer Gefangener nach dem Kosovokrieg Ende der 1990er Jahre berichteten, wurde der Europarat aufmerksam. Um die Praktiken zu stoppen, erarbeitete er eine Konvention gegen den Handel mit Organen. Im Juli 2014 nahm das Ministerkomitee des Europarats diese an, am Mittwoch wird der Europarat die Konvention nun im spanischen Santiago de Compostela veröffentlichen.

Strafbar soll demnach sein, Organe unter Zwang oder gegen Geld zu entnehmen, und damit illegalen Handel zu betreiben. Auch illegale Implantationen bei zahlungskräftigen Patienten sollen bestraft werden. Organhändler und Chirurgen, die sich an diesen illegalen Praktiken beteiligen, können künftig strafrechtlich belangt werden.

Transplantationen in Deutschland seit 1998 gesetzlich geregelt

Den 47 Mitgliedstaaten des Europarates steht es frei, die Konvention zu unterzeichnen. Sie kann jedoch nur in Kraft treten, wenn fünf Länder sie ratifiziert haben, von denen drei Europarats-Mitglieder sein müssen. Doch die Zeichen für die Ratifizierung stehen gut. 13 Länder haben bereits ihre Unterschrift zugesagt: Spanien, Albanien, Österreich, Belgien, Tschechien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldawien, Norwegen, Polen, Portugal, Türkei und Großbritannien.

In den westlichen Ländern ist Organhandel zumeist verboten, Lebendspenden sind nur zwischen emotional eng verbundenen Menschen erlaubt. In Deutschland wird Organhandel mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, der Ablauf einer Transplantation ist seit 1998 gesetzlich geregelt. "Eine Organspende darf nur aus freiem Willen und ohne kommerziellen Druck erfolgen", erklärt dazu die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Auch wenn Europarats-Konventionen völkerrechtlich verbindliche Abkommen sind, treten die Regeln in den Unterzeichnerstaaten nicht automatisch in Kraft. Jeder einzelne muss zunächst die Gesetze seines Landes anpassen. Eine zeitliche Befristung dafür gibt es nicht. Noch ist unklar, ob die Konvention den Handel mit Organen auf dem Schwarzmarkt tatsächlich eindämmen wird. Der Europarat will mit der Veröffentlichung der Konvention jedoch auch ein Zeichen setzen, das Treiben krimineller Banden nicht tatenlos hinzunehmen.


Quelle:
KNA