Gericht vertagt Verfahren über Bekenntnisschulen

Noch kein Grundsatzurteil

Das Verwaltungsgericht Minden hat ein Verfahren über die Aufnahme eines muslimischen Schülers an eine Paderborner katholischen Bekenntnisschule vertagt. In NRW gibt es 1000 katholische Grundschulen.

 (DR)

Weil das Verfahren grundsätzliche Fragen der Bekenntnisschule berühre, werde demnächst in einem neuen Verfahren die ganze Kammer darüber entscheiden, sagte der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Jürgen Diekmann, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In dem Verfahren hatte ein muslimischer Vater geklagt. Eine katholische Bekenntnisschule in Paderborn hatte die Aufnahme des Kindes mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt, nachdem der Vater eine verpflichtende Teilnahme seines Kindes am katholischen Religionsunterricht verweigert hatte.

Bislang habe nur eine einzelne Richterin die Verhandlung geführt, erläuterte Dieckmann. Im Laufe des Verfahrens habe sich jedoch herausgestellt, dass wegen der grundsätzlichen Tragweite das Verfahren auf die Kammer zurückübertragen werden müsse.

Möglicherweise könne ein Urteil in dieser Sache weitreichende Auswirkungen haben. Um das beurteilen zu können, müsse jedoch der Fall umfangreich geprüft werden.

1.000 katholische Grundschulen in NRW

Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest. In Medienberichten war spekuliert worden, dass Bekenntnisschulen ihren Status verlieren könnten, wenn weniger als die Hälfte der Schüler dem jeweiligen Bekenntnis entsprechen.

Bei dem Fall handele es sich um Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft, sagte der Landeskirchenrat Werner Prüßner vom Schuldezernat der westfälischen Landeskirche in Bielefeld dem epd.

Ersatzschulen in kirchlicher oder sonstiger privater Trägerschaft seien keine Bekenntnisschulen in diesem Sinne. Die Zusammensetzung der Schüler habe keine Auswirkungen auf den Status einer Schule in kirchlicher Trägerschaft: "Rein theoretisch könnte eine Schule in evangelischer Trägerschaft auch 100 Prozent katholische Schüler unterrichten." Auch Bekenntnisschulen in Trägerschaft des Staates könnten ihren Status nur nach einem genau geregelten Antragsverfahren in eine Gemeinschaftsschule umwandeln.

In NRW gibt es laut Landeskirchenamt rund 1.000 katholische und etwa 100 evangelische Grundschulen als Bekenntnisschulen. Diese Art Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es außer in Nordrhein-Westfalen nur noch in Niedersachsen. In Trägerschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es neun Schulen, die Evangelische Kirche im Rheinland ist Trägerin von zehn Schulen.

 


Quelle:
epd