Koranschändung-Klage gegen pakistanisches Mädchen abgewiesen

Keine Zeugen, keine Strafe

Ein Gericht in Pakistan hat die Klage gegen ein Mädchen abgewiesen. Der 14-Jährigen wurde vorgeworfen, den Koran geschändet zu haben. Auf Blasphemie droht in dem islamisch geprägten Land die Todesstrafe.

 (DR)

Nach einer Meldung des pakistanischen Nachrichtensenders Geo News wurde das Verfahren am Dienstag ohne weitere Ermittlungen geschlossen. Richter Iqbal Hameed ur Rehman vom High Court Islamabad betonte, es fehlten jegliche Zeugen, die gesehen hätten, wie die angeklagte Rimsha Masih Seiten der heiligen Schrift verbrannt habe. In seiner 15-seitigen Begründung verwies das Gericht auch auf Richtlinien aus dem Koran.



Blasphemievorwürfe seien eine hochsensible Angelegenheit; man müsse extrem vorsichtig mit derartigen Vorwürfen umgehen, sagte der Richter. Gegen keinen Muslim oder Nichtmuslim dürften falsche Anschuldigungen erhoben werden.



Rimsha war am 16. August in einem Vorort von Islamabad unter dem Vorwurf festgenommen worden, zusammen mit anderen Papieren Seiten aus einem Koran verbrannt zu haben. Ärzte stuften das Mädchen, dessen Alter zunächst unbekannt war, als geistig beeinträchtigt ein. Im Verlauf der Ermittlungen geriet der islamische Geistliche Khalid Jadoon Chishti in den Verdacht, den Vorfall selbst inszeniert zu haben. Das Mädchen wurde am 8. September gegen Kaution freigelassen. Die Familie lebt seitdem nach pakistanischen Medienangaben an einem unbekannten Ort unter Polizeischutz.



Menschenrechtler sind erleichtert

Mit Erleichterung reagierten Menschenrechtler auf die Einstellung des Blasphemie-Verfahrens. "Doch so absurd das Verfahren und die konstruierten Vorwürfe gegen das geistig behinderte Mädchen waren, sie sind nur die Spitze eines Eisbergs", warnte der Asienreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker, Ulrich Delius, in Göttingen.



In Pakistan würden ständig Angehörige religiöser Minderheiten wegen Blasphemie angeklagt. Das Land sollte nach seiner Wahl in den UN-Menschenrechtsrat die umstrittenen Blasphemie-Bestimmungen, wie seit langem immer wieder versprochen, abschaffen.