Bahr droht bei PID eine Schlappe im Bundesrat

Über die Grenzen hinaus

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr droht nach einem Zeitungsbericht bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Schlappe im Bundesrat. Die Länder werfen dem FDP-Minister vor, dass seine Verordnung zur Regelung der Embryonen-Tests deutlich über die vom Bundestag gezogenen gesetzlichen Grenzen hinausgehe.

 (DR)

Dies geht aus Schreiben von Ministerpräsidenten und Gesundheitsministern der Länder hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen. Trotz der Kritik will Bahr die Verordnung am Mittwoch unverändert durchs Kabinett bringen. Auch die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die nun Vorsitzende der Lebenshilfe ist, kritisiert Bahrs Verordnung: "Die Rechtsverordnung widerspricht dem Willen des Gesetzgebers", sagte Schmidt. Der Bundestag habe "ein Verbot der PID beschlossen, das eng begrenzte Ausnahmen vorsieht". Der Verordnungsentwurf ermögliche dagegen eine breite Anwendung der PID-Technologie.



Bei der PID werden Embryonen vor der Verpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Gesetzes regelt, war auch bei den Kirchen auf heftige Kritik gestoßen. Insbesondere die katholische Kirche lehnt die PID generell ab, da dabei Embryonen getötet werden und die Gefahr der Selektion besteht.