mission fordert Aufhebung des Blasphemiegesetzes in Pakistan

Ganze Siedlungen im Visier

Das katholische Hilfswerk missio fordert die Aufhebung des sogenannten Blasphemiegesetzes in Pakistan. Insbesondere die Situation der Christen und anderer religiöser Minderheiten in Pakistan sei erschwert, erklärte missio-Präsident Klaus Krämer am Montag in Aachen.

 (DR)

Einen Tag vor der nächsten Staatenüberprüfung Pakistans im Genfer UN-Menschrechtsrat verwies Krämer auf Berichte von missio-Partnerorganisationen. Diese bestätigten, dass gerade religiöse Minderheiten Ziel organisierter Kriminalität würden.

Ohnehin würden die Lebensbedingungen von Christen und anderen Minderheiten durch soziale Diskriminierungen erschwert.



So seien etwa im vergangenen Jahr christliche Siedlungen in Goira, Korian, Sialkot und Kasur angegriffen worden, weil deren Bewohner der Blasphemie beschuldigt wurden, erklärte Krämer und erinnerte auch an den Fall des geistig behinderten Mädchens. Die 13- oder 14-Jährige war drei Wochen wegen des Vorwurfs der Gotteslästerung im Gefängnis festgehalten worden. In einem außergewöhnlichen Schritt ordnete ein Gericht für Rimsha Masih Haftverschonung an. Gegen Kaution kam die junge Christin frei.



Internationale Kritik

Auch der Weltkirchenrat hatte bereits im September das pakistanische Blasphemiegesetz scharf kritisiert. Der Generalsekretär des Weltkirchenrates, Olav Fykse Tveit, rief zum Dialog der Muslime und der Christen auf. Nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit könnten die beiden Religionsgemeinschaften eine harmonische Beziehung in Pakistan herstellen. Der norwegische Lutheraner ergänzte, Pakistans Blasphemiegesetz sei in seiner heutigen Form nicht akzeptabel.



Auf Gotteslästerung steht in Pakistan die Todesstrafe. Das Blasphemie-Gesetz, das auch Muslime trifft, steht international in der Kritik. Todesurteile wurden zwar wegen Gotteslästerung bislang nicht vollstreckt. Mehrere Menschen wurden aber bereits nach Blasphemie-Beschuldigungen ermordet.



Deutschland hat missio zufolge bereits 2008 bei der damaligen Staatenüberprüfung des UN-Menschenrechtsrates die Korrektur diskriminierender Gesetze in Pakistan empfohlen. Dies sei aber vor allem mit Blick auf die Religionsfreiheit nicht in ausreichendem Maß gesehen. "Deshalb ist der beharrliche Einsatz der Bundesregierung für dieses Anliegen weiter unabdingbar", mahnte Krämer.