Weihbischof Losinger zu Medizin-Nobelpreis

Schallmauer durchbrochen

Mit den Erkenntnissen der beiden Medizin-Nobelpreisträger, des Japaners Shinya Yamanaka und des Briten John Gurdon, wird nach den Worten des Augsburger Weihbischofs Anton Losinger eine "Schallmauer" bei der Zellforschung durchbrochen. Positiv sei jedoch, dass nun auf embryonale Stammzellen verzichtet werden könne.

 (DR)

Diese Entdeckung könnte das Klonen von Menschen bald möglich machen, warnt Weihbischof Anton Losinger im Münchner Kirchenradio. Ein solches Klonen sei zwar noch Zukunftsmusik, doch Forschungen aus Japan zeigten, dass es bereits gelungen sei, aus Körperzellen von Mäusen lebendige Mäuse herzustellen. Wenn sich abzeichne, dass reproduktives Klonen von Menschen möglich werde, "dann muss der Gesetzgeber handeln".



Vor dem Bundesverfassungsgericht sei dann zu klären, was es bedeute, wenn ein Mensch identisch zu einem existierenden Menschen durch ein Klonverfahren hergestellt werden könne.



Positiv: Alternative zur Forschung an embryonalen Stammzellen

Positiv an dem Verfahren der beiden Wissenschaftler sei jedoch, dass mit dem Wissen um rückprogrammierbare Zellen in Zukunft auf die Verwendung embryonaler Stammzellen verzichtet werden könne, betonte der Weihbischof. "Das ist eine sehr positive Wendung."



Die EU-Bischofskommission COMECE begrüßte die Verleihung des Medizinnobelpreises an Gurdon und Yamanaka als "Meilenstein". Damit werde die Schlüsselrolle der Forschung an nicht-embryonalen Stammzellen hinsichtlich der Entwicklung neuer Therapien anerkannt, erklärte die COMECE am Montag in Brüssel. Diese sei die ethische und zudem die effektivere Alternative zur Forschung an embryonalen Stammzellen.



Weiter plädierte die COMECE nachdrücklich dafür, im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 ausdrücklich festzuhalten, dass Forschung an Embryonen oder Forschung an embryonalen Stammzellen nicht mit EU-Geldern gefördert werde. Das Forschungsprogramm müsse im Einklang mit dem sogenannten Brüstle-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH) stehen.



Der Gerichtshof hatte im Oktober 2011 Patente auf Erfindungen verboten, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden. Jede befruchtete menschliche Eizelle müsse gemäß EU-Recht als menschlicher Embryo angesehen werden, argumentierte der Gerichtshof. Die Richter entschieden in einem Streit um ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle.