Presserat rügt "Titanic" wegen Papst-Cover

"Die Ehre in schwerer Weise verletzt"

Der Deutsche Presserat hat die "Titanic" wegen ihres Papst-Covers öffentlich gerügt. Die Darstellung eines inkontinenten und mit Fäkalien beschmierten Papstes sei "entwürdigend und ehrverletzend", erklärt Manfred Protze im Interview mit domradio.de das Urteil.

 (DR)

Die Titelseite der Juli-Ausgabe hatte den Papst mit ausgebreiteten Armen und einem Urinfleck im Schritt gezeigt. Dazu schrieb das Satiremagazin "Die undichte Stelle ist gefunden" und spielte damit auf den sogenannten Vatileaks-Skandal an. Die Rückseite des Magazins zeigte Benedikt XVI. von hinten mit einem braunen Fleck am Gesäß. Zu dem Titelbild waren 182 Beschwerden eingegangen.



Zwar habe Satire die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen "mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie" darzustellen, führte der Presserat aus. Im vorliegenden Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Es sei kein Sachbezug zur Rolle des Papstes in der Vatileaks-Affäre zu erkennen. Die Person Joseph Ratzinger werde von "Titanic" als "undichte Stelle" tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.



Verbotsantrag zurückgenommen

Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der deutschen Presse. Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten, die die Wahrung der Berufsethik sicherstellen sollen. Bei Verstößen kann der Presserat je nach Schwere einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen.



Benedikt XVI. hatte Ende August einen Verbotsantrag gegen das "Titanic"-Titelbild zurückgenommen. Zuvor hatte er beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die das Magazin Widerspruch einlegte. Zur Verhandlung über den Widerspruch kam es wegen der Rücknahme des Antrags nicht.