Bundesinnenminister gegen Strafrechtsverschärfungen

Reden statt verbieten

In der Debatte um das Anti-Islam-Video und die Mohammed-Karikaturen hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gegen eine Verschärfung des Strafrechts ausgesprochen. "Die Freiheit ist in unserem Land sehr weitgehend", sagte Friedrich am Sonntag dem Kölner Deutschlandfunk. Er sei dagegen, "dass wir bei jeder konkreten Situation mit Strafrechtsverschärfungen und mit Gesetzesänderungen antworten.

 (DR)

Bislang sieht der "Blasphemie"-Paragraf 166 im Strafgesetzbuch vor, Schmähungen religiöser Bekenntnisse oder Gruppen unter Strafe zu stellen, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Was das Anti-Islam-Video angeht oder die Karikaturen in Frankreich, gebe es "keine konkreten Hinweise auf Sicherheitsprobleme in Deutschland", erklärte Friedrich weiter. "Aber wir wissen natürlich immer, dass solche Dinge auch immer erhöhte Aufmerksamkeit nach sich ziehen."



"Nötig sei vielmehr eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Schutz religiöser Gefühle, "auch im Zusammenhang mit Dingen, wo sich Christen beleidigt fühlen", so Friedrich weiter. Die Beleidigung von religiösen Gefühlen müsse gesellschaftlich geächtet werden. Aber es gebe in Deutschland "zu Recht das hohe Gut der Meinungs- und Kunstfreiheit, und das erlaubt natürlich vieles, auch an Geschmacklosigkeiten, auch an Dingen, die man in der Gesellschaft nicht haben möchte", fügte der Innenminister hinzu. "Aber es ist eben Freiheit eines jeden, und deswegen sind solche Dinge auch erlaubt, ob es dem Einzelnen gefällt oder nicht."



Zu Forderungen, die öffentliche Aufführung des Videos zu verbieten, sagte Friedrich: "Wenn konkret zu befürchten wäre, dass es Unruhen und Auseinandersetzungen - gewalttätige Auseinandersetzungen - gibt, die Sie nicht beherrschen können auf andere Art und Weise, dann könnte man so etwas untersagen. Aber das wäre etwas, was im Einzelfall ganz konkret vor Ort von den Länderbehörden zu beurteilen" wäre.