Landgericht Hamburg verhandelt über Papst-Satire von "Titanic"

175 Beschwerden beim Deutschen Presserat

Vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg findet am Freitag die mündliche Verhandlung über das Titelbild der Juli-Ausgabe der Satire-Zeitschrift "Titanic" statt. Das Cover zeigte Papst Benedikt XVI. mit einer verschmutzten Soutane. Auf dem Titel hieß es in Anspielung auf den Skandal um den Verrat von internen Vatikan-Dokumenten: "Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden!".

Autor/in:
Christoph Arens
 (DR)

Der Papst persönlich hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil er sich durch die Abbildungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte. Er hatte damit weltweite Aufmerksamkeit erreicht. Das Landgericht verbot Mitte Juli in einer einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung des Titelfotos. Dagegen wiederum legte die Zeitschrift Widerspruch ein. Schon zuvor war diese "Titanic"-Ausgabe ausverkauft.



Die Redaktion der Satirezeitschrift will die Verhandlung offenbar zu einem Spektaktel und zu einer Werbung in eigener Sache umfunktionieren. Chefredakteur Leo Fischer kündigte an, dass die gesamte Redaktion zur Verhandlung nach Hamburg reisen werde, um an dem Prozess als "Beobachter" teilzunehmen. Außerdem werde die Redaktion das Gespräch mit Kirchenvertretern und Journalisten suchen und sich vor dem Prozess symbolisch an den Michel ketten. Vertreter der Satire-Partei "Die Partei" planen Fischer zufolge einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.



Weitergehende Debatte um Blasphemie

Der Streit um den Titanic-Titel löste, obwohl er primär um die Persönlichkeitsrechte von Benedikt XVI. geht, in Deutschland eine weitergehende Debatte um Blasphemie und den Schutz religiöser Gefühle aus. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner und der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick protestierten gegen die Satire. Meisner erklärte, es sei "bezeichnend", dass meistens Christen das Ziel von Satire und Blasphemie seien. "Mit den Muslimen geht man viel vorsichtiger um, weil man befürchtet, dass es Ärger gibt." Schick forderte einen besseren Schutz vor einer Verunglimpfung der Religion. Gegen "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.



Dagegen sagte der Bonner Verfassungsrechtler Josef Isensee, er halte die in Deutschland bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen gegen Gotteslästerung für ausreichend. "Ich glaube nicht, dass es der Kirche hülfe, wenn die Strafbarkeit auf Kosten der Meinungs-,

Presse- und Kunstfreiheit ausgedehnt werden würde", sagte der Jurist und Berater der Deutschen Bischofskonferenz der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zugleich betonte er, die Auseinandersetzung um das "Titanic"-Titelbild habe mit Gotteslästerung nichts zu tun. Zwar sei das Coverbild "ohne Zweifel primitiv und widerlich". Aber der Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs, in dem es um das Thema Blasphemie gehe, komme in diesem Fall nicht zur Anwendung.



Unterschiedliche Positionen kamen von Journalistenverbänden. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnete die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg als überzogen und satirefeindlich. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Benedikt XVI. sei mit satirischen Mitteln als Sinnbild für die von der "Vatileaks"-Affäre belastete Kurie an den Pranger gestellt worden.

"Das ist legitim."



Geschmacklos und entwürdigend

Die Gesellschaft katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) widersprach: Die Darstellung des Papstes mit Urinflecken sei "nicht legitim", weil sie die Menschenwürde verletzte, sagte die GKP-Vorsitzende Hildegard Mathies. "Satire darf sehr viel - geschmacklos und entwürdigend sollte sie aber bei aller Freiheit niemals sein."



Beim Deutschen Presserat gingen bislang rund 175 Beschwerden gegen das "Titanic"-Titelbild ein. Begründet würden sie mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Papstes, einer Verletzung der Würde des Amtes sowie der Schmähung religiöser Gefühle, sagte eine Sprecherin des Selbstkontrollorgans der Presse. Das Gremium wird sich am 27. September damit befassen.