Ethikrat berät über Beschneidungen von Jungen

Ausweg aus dem "Grundrechte-Dilemma" gesucht

Befürworten oder Ablehnen - im Deutschen Ethikrat gehen die Meinungen zur religiösen Beschneidung von Jungen auseinander. Nach dem Kölner Urteil sei ein "Grundrechte-Dilemma" entstanden, so Weihbischof Anton Losinger, der die Kirche im Ethikrat vertritt. Das Gremium berät heute über das Thema Beschneidung.

 (DR)

In öffentlicher Sitzung werden der evangelische Theologe Peter Dabrock, der Verfassungsrechtler Wolfram Höfling, der jüdische Arzt Leo Latasch, der muslimische Medizinethiker Ilhan Ilkilic und der Jurist Reinhard Merkel ihre Positionen vortragen.



Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel sagte der "Stuttgarter Zeitung", die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers sei nach der Rechtsordnung nicht akzeptabel. Der Medizinethiker Eckhard Nagel lehnt die religiöse Beschneidung nicht ab, fordert aber Veränderungswillen bei Juden und Muslimen in der traditionellen Praxis. Merkel und Nagel gehören dem Ethikrat an, der heute in Berlin über das Thema Beschneidung berät.



Beschneidung ohne Betäubung "barbarisch"

Der Strafrechtler Merkel sagte, der Bundestag habe bei seinem Bemühen, Beschneidungen straflos zu ermöglichen, "unüberlegt und übereilt" gehandelt. Er warnte davor, ein "Sonderrecht" zu schaffen. Dies wäre ein Sündenfall des Rechtsstaates. Beschneidungen ohne Betäubung nannte er "barbarisch" und forderte, nur Ärzte den Eingriff vornehmen zu lassen. "Gänzlich von Zumutungen verschonen kann der Gesetzgeber hier Juden und Muslime nicht."



Auch Nagel fordert ein Entgegenkommen von Juden und Muslimen. "Wenn jemand uns Christen sagt und belegen kann, dass kaltes Wasser bei der Taufe ein Kind so sehr erschreckt, dass es Schäden hervorrufen kann, sollten wir das Wasser anwärmen", sagte Nagel. Was aus religiösen Gründen wichtig ist, müsse auch möglich sein. "Ob die Handlungen aber genau so sein müssen wir vor 1.000 Jahren, das wage ich doch sehr stark zu bezweifeln", sagte der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Essen.



Ein Verbot nur mit Hinweis auf die körperliche Unversehrtheit zu begründen, greift für ihn jedoch zu kurz. "Wenn sich der Junge dadurch nicht zur Religions- und Kulturgemeinschaft zugehörig fühlt, kann das negative psychische Auswirkungen haben. Auch das beeinträchtigt die körperliche Unversehrtheit", sagte Nagel.



Weihbischof Losinger spricht von "Grundrechte-Dilemma"

Nach dem Kölner Urteil sei ein "Grundrechte-Dilemma" entstanden, sagte Weihbischof Anton Losinger, ebenfalls Mitglied des Ethikrates. Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Religionsfreiheit und die Erziehungsfreiheit der Eltern stünden damit in Konkurrenz zum Recht auf gesundheitliche Integrität des Kindes. Losinger sieht darin ein gesellschaftlich "hoch virulentes Thema".



Im Judentum und Islam ist das Ritual der Beschneidung eine Glaubensverpflichtung. Die Veranstaltung soll der Orientierung der öffentlichen Debatte dienen. Mit einer formellen Empfehlung des Ethikrats, dem auch viele Juristen angehören, an die Bundesregierung zur Neufassung eines Gesetzes rechnet der Weihbischof derzeit nicht.



Ex-EKD-Ratsvorsitzender Huber spricht sich für Beschneidung aus

Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, plädiert dafür, religiöse Beschneidungen bei Jungen zu tolerieren. Die religiöse Selbstbestimmung von Juden und Muslimen sollte geachtet werden, sagte Huber am Donnerstag dem Radiosender MDR Info. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit müssten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Sie dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, mahnte der Theologe, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist.



Huber erinnerte daran, dass in Deutschland seit 1949 jüdische Beschneidungen und später die von Muslimen akzeptiert wurden. Bis Juni hätten die allermeisten nicht daran gezweifelt, dass die Beschneidung ein religiöses Ritual sei, dass zu respektieren sei, auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft das Ritual nicht vollziehe.



Der israelische Oberrabbiner Jona Metzger hatte am Dienstag in Berlin auf der Beschneidung in ihrer traditionellen Form bestanden. Diese gehöre zum Kernbestand des Judentums. Der Ritus besiegle seit 4.000 Jahren die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk. Nach dem Gesetz muss jeder Junge am achten Tag nach der Geburt von einem sogenannten Mohel beschnitten werden. Metzger plädierte dafür, dass jeder Mohel wie in Israel einen medizinischen Grundkurs erhalte und zertifiziert werden solle. Eine lokale künstliche Betäubung des Kindes lehnte er ab. Am selben Tag war außerdem bekanntgeworden, dass ein Arzt aus Hessen Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Rabbiner David Goldberg aus Hof gestellt hatte.



Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Knaben als Körperverletzung gewertet. Daraufhin hatte der Bundestag Mitte Juli eine Resolution zur Erlaubnis religiöser Beschneidungen verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Herbst einen Gesetzentwurf zur Erlaubnis der Praxis vorzulegen.



Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte am Mittwoch, dieser Auftrag werde erfüllt. In ihrem Ministerium werde intensiv an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet. Zum Inhalt der bisherigen Beratungen wollte sie sich nicht äußern.


Mehr zum Thema