Nach den Kirchen kritisieren auch die Ärzte "schwache" PID-Verordnung

Warnung vor "Ethikkommission-Tourismus"

Nach der katholischen Kirche fordern auch die deutschen Ärzte eine Begrenzung der umstrittenen PID-Zentren. Das müsse auch für den Einsatz von Ethikkommissionen gelten. Die Ärztekammer warnt, andernfalls sei hier ein "Tourismus" zu befürchten.

 (DR)

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery fordert eine klare Begrenzung der Präimplantationsdiagnostik (PID). "Wir brauchen eine Obergrenze für die Anzahl der PID-Zentren in Deutschland", sagte der Präsident der Bundesärztekammer den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Zur Orientierung empfiehlt er Frankreich, wo es jeweils ein Zentrum im Norden, in der Mitte und im Süden des Landes gebe. "Denkbar wäre auch eine Beschränkung für die Anzahl der PIDs, die ein Zentrum durchführen darf."



Auch die katholische Kirche hatte sich vor wenigen Wochen für eine Begrenzung ausgesprochen. Eine Begrenzung der PID sei nur möglich, wenn sie an wenigen Zentren durchgeführt werden kann, erklärte damals im domradio.de-Interview Prälat Karl Jüsten, der die Positionen der katholischen Kirche am Regierungssitz Berlin vertritt. Ähnliche Bedenken äußerten Vertreter der evangelischen Kirche, der Unions- und Oppositionsparteien.



Montgomery: "Schwache" Verordnung der Regierung

Montgomery sprach sich außerdem für "möglichst wenige" Ethikkommissionen aus. Sie sollten sich regelmäßig in einer ständigen Konferenz treffen und ihre Kriterien miteinander diskutieren und aufeinander abstimmen, sagte er. "Es wäre gefährlich, wenn die Betroffenen am Ende zu dem Zentrum gingen, wo sie die geringsten Widerstände befürchten und so ein "Ethikkommissions-Tourismus" einsetzt", warnte der Ärztepräsident.



Den Entwurf einer Verordnung zu Gentests an Embryonen aus dem Gesundheitsministerium kritisierte er als "ausgesprochen schwach und unausgegoren". Der Entwurf sieht vor, dass die PID-Zentren die Zahl der angenommenen und abgelehnten Anträge sowie den "Begründungstyp" bei vollzogenen Eingriffen melden müssen.



Anfang 2013 tritt neue PID-Verordnung in Kraft

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet.



Die Verordnung soll nun die Rahmenbedingungen für die PID abstecken. Der Entwurf wurde Mitte Juli an Länder, Verbände und Ministerien versandt, die bis zum 20. August Stellung nehmen sollen. Wenn Kabinett und Bundesrat im Herbst zustimmen, soll die Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.