Was das katholische Kirchenrecht zur Ehe sagt

"Durch das Band einer früheren Ehe gebunden"

In der aktuellen Debatte zum Thema "wiederverheiratete Geschiedene" wird unterschieden zwischen der praktischen Seelsorge und dem Kirchenrecht. Während Seelsorger seit jeher im Einzelfall Ausnahmen von allgemeinen Regeln zulassen, sind die kirchenrechtlichen Normen weltweit gültig. Ein Pfarrer, der sie offen bricht oder zu ihrem Bruch aufruft, muss mit einer Anzeige bei seinem Bischof rechnen. Allerdings lässt auch das Kirchenrecht wenige Ausnahmen zu, namentlich bei unmittelbar drohender Todesgefahr für den Betroffenen oder dann, wenn der erste Ehepartner nicht getauft war.

Autor/in:
Ludwig Ring-Eifel
 (DR)

Von diesen Ausnahmen abgesehen, sind die Vorschriften rigoros. In Kanon 1134 des römisch-katholischen Kirchenrechts aus dem Jahr 1983 heißt es lapidar: "Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band, das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist." Kanon 1141 unterstreicht diese Bindewirkung:  "Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden." Daraus folgt die Bestimmung zur zweiten Eheschließung in Kanon 1085: "Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist."



Aus alledem resultiert auch die Nichtzulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion. Hierzu stellt Kanon

915 fest, dass Getaufte, die "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren", nicht zur heiligen Kommunion zugelassen werden dürfen.



Trotz dieser strengen Normen kennt auch das Kirchenrecht Wege zu einer zweiten Eheschließung. So kann etwa eine sexuell nicht vollzogene Ehe später wieder aufgelöst werden. Und ein Kirchengericht kann eine Ehe, die wegen Formfehlern, geistiger Unzurechnungsfähigkeit eines Partners oder aus anderen Gründen nicht gültig geschlossen wurde, im Nachhinein für ungültig erklären.



Daraus ergeben sich in der Praxis einige "Schlupflöcher": Stellt etwa das Kirchengericht fest, dass einer der Partner unfähig zu einer Eheschließung war, weil er "aus Gründen der psychischen Beschaffenheit" wesentliche Ehepflichten zu übernehmen nicht imstande war, kann es die Ehe für ungültig erklären. Ähnliches gilt, wenn sie unter Zwang zustande kam oder die Partner gar nicht wussten, auf welche Art von Bindung sie sich durch das Jawort vor dem Altar einlassen. Diese Bestimmungen werden in manchen Ländern großzügig ausgelegt und ermöglichen Tausenden Katholiken eine zweite kirchliche Hochzeitsfeier.



Den Weg der nachträglichen Annullierung lehnen allerdings viele Katholiken prinzipiell ab. Ihnen widerstrebt es, im Nachhinein feststellen zu lassen, dass die Ehe, in der sie Freude und Leid erlebt haben, rechtlich nie bestanden habe. Als moderne Menschen wollen sie zu den Brüchen in ihrer Biografie stehen und diese nicht hinterher glattbügeln lassen. Ihnen sind Glaubwürdigkeit und Authentizität wichtig, die vom Kirchenrecht vorgegebenen Auswege halten sie in vielen Fällen für unehrlich.



Mit einem Wahrhaftigkeitsproblem ist auch ein anderer Ausweg behaftet, den manche Kirchenrechtler den Priestern empfehlen. Sie argumentieren, dass der Priester ja gar nicht wissen könne, ob der zur Kommunion kommende Gläubige tatsächlich - das heißt auch in sexueller Hinsicht - in schwerer Sünde lebe. In einem solchen Zweifelsfall müssten sie aber den Betroffenen zur Kommunion zulassen.



Anderen Kirchen und Religionen akzeptieren die Möglichkeit der Scheidung und Wiederverheiratung. Etwa seit 1970 ist es in den liberalen Zweigen des Protestantismus möglich, auch Zweitehen mit geistlichem Segen zu begleiten. In jüngster Zeit sind sogar Segnungsfeiern für Scheidungen hinzugekommen. Die orthodoxen Kirchen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine zweite, manche auch eine dritte Eheschließung. Das Alte Testament und der Koran kennen, insbesondere für die Männer, leichte Möglichkeiten zur Scheidung durch Mitteilung an die Frau. Gegen diese liberale Praxis in Judäa setzte einst Jesus das strenge Wort, dass der Mensch nicht trennen dürfe, was Gott verbunden habe. Daran orientiert sich die katholische Kirche bis heute.