Streit um Lockerung des Tanzverbotes an stillen Feiertagen in Bayern

"Irgendwann ist Schluss, egal wie säkular die Zeiten sind"

Seit Jahren kommt es so sicher wie das Osterfest: die Debatte um das Tanzverbot an den stillen Feiertagen. In Bayern gilt das neben Karfreitag an fünf weiteren Tagen. Vielen ist die Regelung ein Dorn im Auge - im Freistaat auch der FDP, seit 2008 mit in der Landesregierung. Eine Lockerung bahnt sich an – und ein CSU-Abgeordneter wehrt sich.

 (DR)

Thomas Goppel hat die von der Staatsregierung geplante Lockerung des Tanzverbots an einigen stillen Feiertagen kritisiert. Im Gegenzug sollen die Kommunen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, den Alkoholismus auf öffentlichen Plätzen zu unterbinden. Er werde gegen diesen Antrag stimmen, wenn dieser so in den Landtag komme, sagte Goppel der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag). "Und ich bin nicht der einzige."



Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe den Kompromiss mit der FDP ausgehandelt, ohne die Fraktion darüber zu unterrichten, betonte Goppel. Wenn dieser in den nächsten Tagen diskutiert werde, werde er dem Minister sagen, dass so ein Vorschlag zu weit gehe. Der Landtagsabgeordnete monierte, dass zehn Stunden Verdienst für Gastwirte, die jammerten, nicht genug zu kriegen, gegen zehn Stunden für Ruhe und Einkehr an stillen Feiertagen gerechnet würden. Ein solcher Deal sei vielleicht für die FDP gut, aber nicht für eine C-Partei, erst recht nicht für die Kirchen.



"Irgendwann ist Schluss, egal wie säkular die Zeiten sind"

Hier gehe es um Feiertage und um die da gebotene Ruhe, unterstrich der CSU-Politiker. Dabei räumte er ein, dass die Menschen zu diesen Zeiten sehr wohl schon tanken, Auto waschen und einkaufen gingen. "Und dann vielleicht auch noch tanzen?" Dem stelle er entschieden ein Nein entgegen. "Irgendwann ist Schluss, egal wie säkular die Zeiten sind." Goppel ist auch Sprecher der ChristSozialen Katholiken (CSK) in der CSU.



Betroffen von der Neuregelung wären Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der Buß- und Bettag. Nach bisheriger Rechtslage in Bayern gilt an den sogenannten stillen Feiertagen ab Mitternacht Tanzverbot.