Expertenanhörung im Bundestag zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

"Dritter Weg" unter Druck

Die Kirchen habe derzeit viel zu tun, um ihr Arbeitsrecht zu verteidigen. Berichte über Dumpinglöhne bei der Diakonie und Klagen gegen Entlassungen aus dem Kirchendienst wegen Wiederverheiratung setzen den sogenannten Dritten Weg unter Druck.

Autor/in:
Christoph Scholz
 (DR)

Am Montag (26.03.2012) sollen Sachverständige bei einer Bundestagsanhörung ihre Einschätzung geben. Die Bundestagsfraktion "Die Linke" strebt eine Abschaffung des kircheneigenen Arbeitsrechts an. Teile von SPD und Grünen tendieren ebenfalls in diese Richtung.



Noch zu Wochenbeginn versuchten die katholischen Bischöfe die SPD-Spitze bei einem Treffen im Willy-Brandt-Haus vom Sinn des Dritten Wegs zu überzeugen. Für die Kirchen als größten Arbeitgeber in Deutschland geht es um nichts weniger als ihr Selbstbestimmungsrecht. Immerhin versicherten die Sozialdemokraten, dieses unangetastet zu lassen. Doch betonten sie gleich darauf, dass für sie das Streikrecht ein "universelles Recht" darstellt.



Genau dies schließt die Lohnfindung für die Angestellten im kirchlichen Dienst aber aus. Ein Arbeitskampf mit Aussperrung und Arbeitsniederlegung widerspricht für die Kirchen dem Leitbild eines vom Evangelium geprägten "geschwisterlichen Umgangs" in den Arbeitsbeziehungen. Nicht wirtschaftliche Zwänge, sondern die gemeinsame Verantwortung im kirchlichen Auftrag der gelebten Nächstenliebe soll das Arbeitsverhältnis prägen. Deshalb legen paritätisch besetzte Kommission von Mitarbeitervertretern und Dienstgebern Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten bei Caritas und Diakonie fest.



Leiharbeit und Niedriglöhne

Die Kirchen verweisen auf eine hohe Tarifbindung. Zugleich haben über 60 Prozent der Einrichtungen eine eigene Mitarbeitervertretung. Das weckt Begehrlichkeiten bei den Gewerkschaften. Sie verfügen längst nicht mehr über eine solche Durchdringungskraft. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi drängt auf eigene Tarifabschlüsse im kirchlichen Bereich. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm konnte die Gewerkschaft einen Teilerfolg erzielen. Nun entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob die Kirchen das Streikrecht teilweise zulassen müssen.



Bislang nehmen die Kirchen für sich in Anspruch, ein vergleichbar hohes Vergütungsniveau zu garantieren. Mittlerweile ist aber vor allem die Gesundheits- und Sozialbranche ein hart umkämpfter Markt. Der wachsende Kostendruck unterminiert das Ideal der "Dienstgemeinschaft", nicht wenige Einrichtungen weichen auf Leiharbeit und Niedriglöhne aus. Die Kirchen sprechen zwar von "schwarzen Schafen". Sie müssen aber auch konstatierten, dass sie "angesichts des Drucks vieler konkurrierender Anbieter gerade im sozialen Bereich in einem Dilemma" stecken. "Gefordert ist hier die Politik", sind sich nicht nur SPD und Bischöfe einig.



Reformen empfohlen

Zunehmend schwierig wird es für die Kirchen auch, das Arbeitsverhältnis an einen bestimmten privaten Lebenswandel der Angestellten zu knüpfen. Als eine katholische Pfarrei in Königswinter bei Bonn nun einer Erzieherin kündigte, weil sie ihren Mann verließ und mit ihrem Partner zusammenzog, entzog ihr die Kommune kurzerhand die Trägerschaft. Auch vor Gerichten scheitern die Kirchen mit ihren Loyalitätsanforderungen, die für sie zur Glaubwürdigkeit ihres Zeugnisses gehören, immer häufiger.



Die großen Parteien haben offenbar kein Interesse, das von der Verfassung geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen infrage zu stellen. Gerade deshalb legen sie ihnen aber Reformen nahe. Eine Auflösung des Dritten Weges wäre für jene, die sich davon mehr soziale Gerechtigkeit versprechen, wohl auch ein Pyrrhussieg. Denn dies würde eine rein ökonomische Logik im Sozialen befördern, warnt der evangelische Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig. Er rät den Kirchen zugleich zum Mut, sich um der Glaubwürdigkeit ihres Auftrags willen von Handlungsfeldern zu trennen, auf denen sie das Leitbild der Dienstgemeinschaft nicht mehr verwirklichen können. Der Erhalt von Einrichtungen "darf nie Selbstzweck in der Kirche sein", so Heinig.