Debatte um kirchliches Selbstbestimmungsrecht

"Über eigene Arbeitskampfmaßnahmen nachdenken"

Das kirchliche Arbeitsrecht steht unter Druck. Am Montag wird sich eine Expertenanhörung im Bundestag mit der Zukunft des sogenannten Dritten Weges befassen. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, verteidigt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen – empfiehlt Zugleich aber auch behutsame Reformen.

 (DR)

KNA: Herr Weiß, ist ein kircheneigenes Arbeits- und Tarifrecht noch zeitgemäß?

Peter Weiß: Die Verfassung schützt das Selbstbestimmungerecht der Kirchen. Wenn wir dies infrage stellen, würden wir ins Staatskirchentum des 19. Jahrhundert zurückfallen. Und es entspricht der Religionsfreiheit.



KNA: Wo sehen Sie die Vorteile?

Weiß: Vom Engagement der Kirchen im Sozial- und Bildungswesen profitiert die ganze Gesellschaft. Der "Dritte Weg" erlaubt es den Kirchen, ihrem Leitbild der Dienstgemeinschaft und damit der Vermittlung tragender Werte für die Gesellschaft gerechter zu werden.



KNA: Wie steht es für die Arbeitnehmerrechte?

Weiß: Der Dritte Weg führt zu einer hohen Tarifbindung von über 80 Prozent. Das schafft Verbindlichkeit. Zudem ist das Vergütungsniveau vergleichsweise hoch. Und die Arbeitnehmer haben in über 60 Prozent der Einrichtungen eine eigene Mitarbeitervertretung. Im nichtkirchlichen Bereich sind es nur 30 Prozent.



KNA: Dennoch beklagen manche Betriebe Leiharbeit, Ausgründungen von Betriebsteilen oder Gehaltseinbußen.

Weiß: Leider haben einige kirchliche Arbeitgeber die Methode der Rosinenpickerei angewandt. Sie halten am kirchlichen Arbeitsrecht fest, fordern besondere Loyalität, halten sich aber nicht an kirchliche Tarife. Wer dies tut, muss sich nicht wundern, dass das eigene Arbeitsrecht infrage gestellt wird.



KNA: Als Grund gilt der wachsende Wettbewerb in der Sozialbranche.

Weiß: Vor diesem Problem stehen alle Träger. In der Tat müssen hier die politischen Rahmenbedingungen der Refinanzierung verbessert werden.



KNA: Dennoch, wie bewerten Sie die Abweichungen?

Weiß: Für solche Fälle muss die Kirche klarstellen: Entweder wird das eigene Arbeitsrecht in vollem Umfang angewandt oder es gilt das staatliche Betriebsverfassungsgesetz.



KNA: Sehen Sie darüber hinaus Reformbedarf?

Weiß: Die Kirchen legen großen Wert auf eine paritätische Besetzung der arbeitsrechtlichen Kommission und sagen, dass die eigenen Regelungen dem Tarifvertragssystem gegenüber gleichwertig sind. Dazu passt natürlich nicht, dass der Bischof im Streitfall das letzte Wort hat. Deshalb ist es richtig, dass nun ein echter Schlichtungsmechanismus eingeführt wird.



KNA: Der Antrag der Linkspartei fordert das Streikrecht.

Weiß: Der Staat kann den Kirchen das Streikrecht nicht aufzwingen. Andererseits könnte man über ein kircheneigenes Modell von Arbeitskampfmaßnahmen nachdenken, wenn es nicht zu einer gemeinsamen Verständigung kommt.



KNA: Welche Formen gibt es da?

Weiß: Darüber müssen die Kirchen selbst befinden. Mich hat jedenfalls erstaunt, dass vor allem Mitarbeiter der evangelischen Diakonie den Dritten Weg massiv kritisieren. Die Kirche wird nur am eigenen Arbeitsrecht festhalten können, wenn es ihre Angestellten grundsätzlich akzeptieren. Um sie zurückzugewinnen, muss man über eine Modernisierung nachdenken: etwa die Möglichkeit eines befristeten Warnstreiks, wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis kommen oder gemeinsame Regelungen nicht eingehalten werden.



KNA: Wie steht es um die Forderung nach Loyalität, wenn kirchliche Angestellte sich etwa scheiden lassen?

Weiß: Selbstverständlich muss die Kirche Wert auf die Loyalität legen. Und der Staat kann nicht von sich aus definieren, auf welche Arbeitsverhältnisse der Kirche dies anzuwenden ist. Deshalb ist die Forderung abzulehnen, nur für den engeren Bereich der Pastorale die Loyalitätsobliegenheiten zuzulassen. Andererseits kann die Kirche in ihrem Bereich deutlichere Differenzierungen vornehmen, als das heute der Fall ist. Das gilt vor allem in Landstrichen, wo Christen in der Minderheit sind. Nur so werden ihre Einrichtungen auch künftig funktionstüchtig bleiben. Auch das würde Akzeptanzprobleme lösen helfen.



Das Gespräch führte Christoph Scholz.