Startschuss für PID fällt 2012 trotz des Widerstands der Kirche

Das bioethische Topthema

Die Debatte über Präimplantationsdiagnostik, also über Gentests an Embryonen, erregte 2011 parteiübergreifend die Gemüter - die Appelle der katholischen Kirche konnten am Ende nicht viel bewirken. Jetzt steht ein FDP-Vorstoß für ein Fortpflanzungsmedizingesetz im Raum. Ob er Chancen hat, wird bezweifelt.

 (DR)

Am Ende dieses Jahres gibt es in Deutschland Paare, die warten. Vermutlich sind es mehrere Hundert. Sie wünschen sich sehnlichst ein Kind oder vielleicht ein zweites, gesundes Kind. Sie hoffen, dass 2012 endlich Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) eingerichtet und Ethikkommissionen berufen werden. Erst dann können Paare mit bestimmten Risikofaktoren nach einer künstlichen Befruchtung Embryos auf genetische Abweichungen untersuchen lassen.



Die PID war das bioethische Top-Thema in diesem Jahr. Im Bundestag wurden jenseits der Fraktionsgrenzen drei Gesetzentwürfe erarbeitet. An der erregten Debatte nahmen alle teil: Ärzte, Kirchen, der Deutsche Ethikrat, Behindertenverbände, Bundes- und Landesminister. Am 7. Juli fiel im Bundestag die Entscheidung. 326 Abgeordnete entschieden sich für eine begrenzte Zulassung der PID. Für ein komplettes Verbot votierten 228 Parlamentarier. Ein weiterer "schwarzer Tag" für die katholische Kirche, die vehement für ein Verbot geworben hatte. Noch gut in Erinnerung ist die 2008 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Imports von embryonalen Stammzellen, bei der der gesetzliche Stichtag beim Stammzellimport von 2002 auf Mai 2007 verlegt wurde.



Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner sieht daher auch einen gesellschaftlichen und moralischen Klimawandel in Deutschland. Die Erfahrung lehrte, dass alle Regeln, die als Einschränkung und Ausnahme gedacht waren, binnen kurzem als Gewohnheitsrecht und sogar als Anspruch betrachtet werden.



Auch der SPD-Bioethikexperte René Röspel ist heute noch erstaunt, wie schnell sich viele Abgeordnete auf eine Position festlegten. Er verzeichnet eine zunehmende Oberflächlichkeit bei ethischen Themen. Die Fragen nach der technischen Machbarkeit und dem Nutzen träten in den Vordergrund. "Die Werteverankerung hat im Bundestag ebenso abgenommen wie in der Gesellschaft", sagt Röspel.



Kirchen erneut uneins in Wertefragen

Nach dem beschlossenen Gesetz ist die PID weiterhin verboten, allerdings in Ausnahmefällen zulässig. Das ist der Fall, wenn die Nachkommen eines Paares "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet.



Eine Rechtsverordnung, die derzeit im Bundesgesundheitsministerium erarbeitet wird, soll die Einrichtung lizensierter Zentren und die Einberufung von Ethikkommissionen regeln, die das Gesetz vorschreibt.

Die katholische Kirche will in den Ethikkommissionen nicht mitmachen. Von Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es hingegen keine Bedenken, sich zu beteiligen. Der Rat der EKD hatte im Februar eine Stellungnahme zu PID veröffentlicht, in der auch eine begrenzte Zulassung der PID für vertretbar erachtet wurde.



Nur der Anfang?

Die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach, die bei der PID mit dem von ihr initiierten Gesetzentwurf erfolgreich war, will sich im kommenden Jahr an ein weiteres umstrittenes Thema wagen: ein Fortpflanzungsmedizingesetz. Flachs Vorschläge sind weitreichend: Samenspenden von Toten sollen ebenso erlaubt werden wie die Leihmutterschaft. Auch nicht verheiratete Paare und homosexuelle Lebenspartner sollen Zugang zur künstlichen Befruchtung erhalten. Die Dreierregel, nach der maximal drei Eizellen künstlich befruchtet werden, soll aufgehoben werden.



Sie mache den Vorstoß einzig in ihrer Funktion als Abgeordnete. "In der Koalition selbst glaube ich nicht, dass wir insbesondere mit den Kollegen von der CSU auf einen gemeinsamen Nenner kommen", sagte Flach der Berliner "Tageszeitung". Derzeit führt sie noch Gespräche mit Abgeordneten anderer Fraktionen. Sich zu Einzelheiten zu äußern, sei verfrüht, so die FDP-Politikerin.



SPD-Experte Röspel schätzt die Erfolgsaussichten der FDP-Kollegin als gering ein. Die Forderungen seien sehr weitgehend und würden bei den Konservativen kaum Zustimmung finden. Zudem hat die FDP in der Koalition nur noch wenig Einfluss. Aber: Viele bioethische Entscheidungen der vergangenen Zeit - mitgetragen von CDU-Abgeordneten- wären vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen.



Es gibt aber auch praktische Gründe, die Flachs Initiative stoppen könnten. Zunächst wollen die Gesundheitspolitiker, die auch noch mit der Pflegereform befasst sind, jenseits der Fraktionsgrenzen eine neue Regelung zu Organspenden finden. Nach solchen aufwendigen interfraktionellen Beratungen stellt sich meist eine allgemeine Ermattung ein.