Patente auf embryonale Stammzellen vor Bundesgerichtshof

Grundsatzentscheidung erwartet

Der katholische Europapolitiker Peter Liese sprach im domradio.de-Interview von einem Urteil "für die Werte Europas": der Luxemburger Richterspruch gegen Patente auf embryonale Stammzellen im vergangenen Jahr. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Erwartet wird ein Grundsatzurteil.

Autor/in:
Christoph Arens
 (DR)

Zur Entscheidung steht am Dienstag (27.11.2012) in Karlsruhe eine Klage von Greenpeace gegen ein 1999 erteiltes deutsches Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle. Der Neurologe forscht an Therapien für Nervenzellen, die durch Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose zerstört wurden. Das Versprechen: Aus embryonalen Stammzellen erzeugte Ersatzzellen könnten transplantiert werden und so Tausenden Menschen Heilung verschaffen. Für Greenpeace, das bereits seit 1990 gegen Patente auf Leben kämpft, steht aber fest, dass embryonale Stammzellen auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein dürfen.



Der Rechtsstreit zieht sich schon seit Jahren hin: 2004 hatte die Umweltorganisation Klage eingereicht. 2006 erklärte das Bundespatentgericht in erster Instanz das Brüstle-Patent für nichtig, soweit es Zellen umfasst, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt wurden. Der aus Schwaben stammende Wissenschaftler ging daraufhin vor den Bundesgerichtshof, der das Verfahren aussetzte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief.



In Luxemburg musste Brüstle dann im Oktober 2011 eine herbe Niederlage einstecken. Auch der EuGH verbot mit Verweis auf die europäische Bio-Patentrichtlinie Patente auf Erfindungen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden. Jede befruchtete menschliche Eizelle müsse als menschlicher Embryo angesehen werden, entschieden die Richter. Greenpeace triumphierte: Das Gericht habe Rechtsgeschichte geschrieben. In Karlsruhe muss der Bundesgerichtshof jetzt entscheiden, ob Entsprechendes für die Erteilung deutscher Patente gilt. Auch Vertreter der katholischen Kirche reagierten erleichtert.



Greenpeace: Schlupflöcher schließen

Der 50 Jahre alte Brüstle, Leiter des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Bonner Universität, argumentiert, er arbeite lediglich mit bereits etablierten embryonalen Stammzelllinien, "die international erhältlich sind und an denen in Deutschland legal gearbeitet werden darf". Der Wissenschaftler kann auf eine Bundestagsentscheidung von 2002 verweisen: Damals verbot das Parlament in einem hart umkämpften Kompromiss zwar die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland, ließ jedoch im eng begrenzten Rahmen den Import von bereits vorher bestehenden Stammzelllinien zu.



Greenpeace und Bundesärztekammer werfen dem Wissenschaftler vor, nach der Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zu einem Trick zu greifen: Brüstle behaupte, dass eine Zellentnahme ohne Zerstörung des Embryos gewährleistet sei beziehungsweise, dass nur vorgeschädigte Embryonen verwendet würden, die ohnehin nicht entwicklungsfähig seien, erläuterte Christoph Then, Berater von Greenpeace. "Der BGH steht jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des EuGH so umzusetzen, dass keine unzulässigen Schlupflöcher entstehen."



Diskussion um Forschungsstandort Deutschland

Für Brüstle steht angesichts der für ihn negativen Gerichtsurteile der europäische Forschungsstandort auf dem Spiel. Die Entscheidung des EUGh kommentierte er im vergangenen Jahr mit den Worten: "Mit dieser unglücklichen Entscheidung werden die Früchte jahrelanger Forschung europäischer Wissenschaftler in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen." Europäische Forscher dürften Grundlagenforschung betreiben, die dann andernorts in medizinische Verfahren umgesetzt werde, "welche letztendlich wieder nach Europa importiert werden. Wie soll ich das meinen Doktoranden erklären?"



Ärztekammer-Chef Frank Ulrich Montgomery betonte im Vorfeld, es gehe nicht darum, Forschung zu verhindern. Mit Blick auf die Patentierung müssten aber Grenzen gesetzt werden, um ethische Werte zu wahren. Nach wie vor könnten embryonale Stammzellen nur durch die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden. In diesem Zusammenhang verwies der Ärzte-Präsident auf ethisch vertretbare Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut, die bislang größere Erfolge erzielt hätten.

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