Gentests an Embryonen

Was sagt das neue Gesetz?

Die Zulassung von Gentests an Embryonen, die der Bundestag am Donnerstag in Berlin beschlossen hat, ist eigentlich ein Verbot mit Ausnahmen.

 (DR)

Wenn die Nachkommen eines Paares "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer

Fehl- oder Totgeburt endet, darf die Präimplantationsdiagnostik (PID) angewendet werden.



Das gilt auch für Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter auftreten, oder für genetische Dispositionen, die die Möglichkeit einer Erkrankung beinhalten, wie etwa das Brustkrebs-Gen. Für eine Untersuchung auf das Down-Syndrom soll die PID nicht zulässig sein.

Die Gentests dürfen dem Gesetz zufolge nur an lizenzierten Zentren vorgenommen werden.



Die Paare müssen sich zuvor beraten lassen. Eine Ethikkommission soll in jedem Einzelfall entscheiden. Jeder Fall soll registriert werden. Alle vier Jahre soll die Bundesregierung einen Erfahrungsbericht vorlegen.



Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in weiteren Grenzen war von einer Abgeordnetengruppe um die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und Petra Sitte (Linke) eingebracht worden.