Bundestagsentscheidung zur PID noch völlig offen

Vor Abstimmung

Kurz vor der Abstimmung des Bundestags über die Zulässigkeit von Gentests an Embryonen ist die Entscheidung noch völlig offen. Bis zum Mittwoch hatten sowohl Gegner als auch Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) ähnlich viele Unterstützerstimmen gesammelt. Von den drei vorliegenden Gesetzentwürfen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der entscheidenden Abstimmung nur zwei Anträge übrig bleiben.

 (DR)

Sollte kein Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit erhalten, gilt weiterhin die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der PID in bestimmten Fällen zulässig ist.





Alle Gesetzentwürfe werden jeweils von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt. Der Fraktionszwang wird aufgehoben. Der Bundestag will sich in einer dreistündigen Debatte am Donnerstag noch einmal intensiv mit dem Pro und Contra zur PID auseinandersetzen. 178 der 620 Abgeordneten haben sich noch nicht festgelegt.



192 Abgeordnete bislang für Komplettverbot

Nach einem Gesetzentwurf, der 215 Unterstützer hat, soll die PID bei schweren Erbkrankheiten zulässig sein. Im zweiten Antrag wird die Zulassung der PID auf nicht lebensfähige Embryonen eingeschränkt, wofür sich bislang 36 Parlamentarier aussprechen. Im dritten Gesetzentwurf wird ein komplettes Verbot der PID gefordert. Diesen Antrag haben 192 Abgeordnete unterschrieben.



Die Abgeordneten werden namentlich zunächst über alle drei Gesetzentwürfe abstimmen. Erhält keiner der Anträge die absolute Mehrheit, fällt in einer zweiten Abstimmung der Antrag mit den wenigsten Stimmen weg. Dann wird nur noch über zwei Gesetzentwürfe abgestimmt.



Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf genetische Fehler untersucht und geschädigte zerstört.  Genetisch vorbelastete Paare erhoffen sich durch die PID, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Kritiker sehen hingegen ein Aussortieren von menschlichem Leben nach bestimmten Kriterien. Nicht nur die katholischen Bischöfe, auch viele Abgeordnete sowie der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde sprechen offen von "Selektion".



Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.