Die Piusbruderschaft und ihr Verhältnis zu Richard Williamson

Er wollte doch nur spielen

Die gerichtliche Auseinandersetzung um den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson in Regensburg ist in die nächste Runde gegangen. Ein Urteil gab es nicht. Deutlich wurde aber: Die Piusbrüder wollen die Affäre möglichst schnell hinter sich bringen.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
 (DR)

Am Montag wurde erneut kontrovers erörtert, ob der heute 71-Jährige tatsächlich einwilligte, seine Äußerungen gegenüber einem schwedischen Fernsehteam, die den Massenmord der Nazis an den Juden relativierten, auch in Deutschland verbreiten zu lassen. Der Inhalt seiner Aussagen wurde nicht einmal von seinen Verteidigern bestritten - wohl aber der Vorsatz zu einer Straftat. Ein Urteil soll in acht Tagen gesprochen werden.



Unabhängig vom Ausgang dieses zweitinstanzlichen Prozesses ist absehbar, dass der Rechtsstreit weitergehen wird. Ein Blick ins Publikum zeigte, dass er von der mit NS-Gedankengut sympathisierenden Szene im In- und Ausland aufmerksam verfolgt wird. Indes machte der Anwalt der Piusbrüder bei seiner ausgiebigen Zeugenvernehmung und in den Verhandlungspausen deutlich: Die Traditionalisten wollen die rufschädigende Affäre möglichst schnell hinter sich bringen.



Der in Dresden ansässige Anwalt Maximilian Krah hat Williamson zunächst beigestanden, als der Vorgang vor gut zwei Jahren öffentlich wurde. Später musste er dem Briten gegenüber mehrfach die Position des Generaloberen vertreten - was ihn in einen Interessenkonflikt brachte. Der auch bei anderen Themen zu exzentrischen Ansichten neigende Geistliche fügt sich bis heute nicht dem Schweigegebot seiner Vorgesetzten. So publiziert er trotz eines "Verbots" weiter eifrig im Internet. Auch hat er seine zumindest in Deutschland mit einer Strafandrohung bewehrten Äußerungen bis zur Stunde nicht zurückgenommen.



"Kein Zündler"

Krah schilderte den Angeklagten als unbelehrbaren, aber letztlich harmlosen Sonderling. Williamson habe "Probleme mit der Realitätswahrnehmung" und glaube demnach wirklich, dass die Nazis in ihren Vernichtungslagern keine Gaskammern betrieben hätten. Durch Beweise oder einschlägige Dokumente sei er davon nicht abzubringen. Der Brite sei jedoch "kein Zündler". Vielmehr habe er inständig gehofft, dass die erst gegen Ende eines knapp einstündigen Interviews gefallenen Äußerungen zum Holocaust überhaupt nicht gesendet würden.



Nach den Ausführungen des 34-jährigen Juristen war Williamson schon vor der Affäre nur eine kleine Nummer in der Piusbruderschaft - und ist es heute erst recht. An der Leitung der Gemeinschaft sei er nie beteiligt gewesen, wie es seine Stellung als Bischof von außen vermuten lassen könnte. Von der Spitze eines Priesterseminars in Argentinien habe ihn die Bruderschaft gleich nach Beginn der Affäre abgezogen.



Laut Krah lebt der 71-Jährige heute quasi als Privatmann in einem Haus seiner Gemeinschaft in London, ohne jeglichen Auftrag und in bescheidenen Verhältnissen, aber bei freier Kost und Logis. Möglicherweise werde er noch von persönlichen Gönnern unterstützt. Nur aus Barmherzigkeit hätten ihn die Piusbrüder bislang nicht ausgeschlossen. Williamson wisse aber, dass man sich von ihm trennen werde, sollte er "rückfällig" werden.



Williamsons "Karriere" ist gelaufen

Für jene, die innerhalb der Traditionalisten einer Aussöhnung mit Rom nicht gänzlich abgeneigt sind, war das weltweit verbreitete Interview augenscheinlich der größte anzunehmende Unfall. Just im Moment kurz vor Aufhebung der Exkommunikation der vier Pius-Bischöfe durch den Papst musste sich die Bruderschaft plötzlich des Verdachts rechtsextremer Umtriebe in ihren Reihen erwehren. Das Bemühen, den dezidiert konservativen bis erzkonservativen Flügel der katholischen Kirche zu sammeln, schien konterkariert. Fünf Minuten hätten die Bemühungen der Piusbrüder um Jahre zurückgeworfen.



Für Williamsons Gemeinschaft sei der Prozessausgang im Übrigen völlig unerheblich, meinte der Anwalt. Nie wieder werde dieser eine herausgehobene Funktion einnehmen. Für eine Priesterweihe oder sonstige leitende Tätigkeit komme er nicht mehr in Frage - auch nicht bei einem Freispruch.