Verwaltungsgericht erlaubt Islamisten-Kundgebung in Frankfurt

Nun doch?

Die für heute geplante Islamisten-Kundgebung in Frankfurt am Main darf unter Auflagen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab einem Eilantrag der Gruppe um den salafistischen Prediger Pierre Vogel statt und hob das Kundgebungsverbot der Stadt auf.

 (DR)

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet. Die Veranstaltung darf laut Verwaltungsgericht nur bei Beachtung von insgesamt 14 Auflagen stattfinden, und zwar von 18 bis 21 Uhr auf dem Rebstockgelände im Westen der Stadt und nicht auf dem Roßmarkt in der City. Der Titel der Veranstaltung sei mit "Wie steht der Islam zum Terrorismus?" vorgeschrieben worden. Es müsse, entsprechend der Ankündigung des Veranstalters, verdeutlicht werden, dass der Islam Terrorismus jeglicher Art verbietet. Auch dürfe das Wirken und Schicksal des Terroristenführers Osama Bin Laden weder direkt noch indirekt Gegenstand der Veranstaltung sein.



Die Stadt Frankfurt hatte die geplante Islam-Kundgebung, auf der der Konvertit Vogel auch ein "Totengebet" für Bin Laden sprechen wollte, am Mittwochabend verboten. Eine derartige "öffentliche Verhöhnung der Opfer vom 11. September und zahlreicher weiterer Opfer islamistischen Terrors" sei unter keinen Umständen hinzunehmen, erklärte Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP).