Ein weltweiter Kult für Johannes Paul II. muss noch warten

Seliger für Rom und Polen

Er war Papst der Universalkirche - selig wird Johannes Paul II. am 1. Mai aber nur für das Bistum Rom und seine polnische Heimat. Denn nach den kirchlichen Bestimmungen gilt die öffentliche Verehrung von Seligen nur für eine einzelne Ortskirche oder bestimmte Gemeinschaften; eine Erhebung für die Universalkirche ist dagegen Heiligen vorbehalten.

Autor/in:
Johannes Schidelko
 (DR)

Allerdings zeichnet sich für den Papst aus Polen, der mit 26 Amtsjahren die katholische Weltkirche so lange leitete wie kaum einer seiner Vorgänger, eine Zwischenlösung ab. Auch andere Diözesen und Ortskirchen können nach einem Antrag in Rom den seligen Wojtyla-Papst offiziell und öffentlich verehren.



Im Prinzip gibt es zwischen "selig" und "heilig" keinen qualitativen Unterschied. In jedem Fall geht ein kirchliches Verfahren voraus, das dem Kandidaten ein "vorzügliches Zeugnis für das Himmelreich" bestätigt. Es muss auch feststehen, dass er sich "durch Nächstenliebe und andere christliche Tugenden" ausgezeichnet hat, und "den Gläubigen zur Nachahmung, Verehrung und Anrufung" empfohlen wird, wie es in der entsprechenden Kongregationsordnung von 1983 heißt.



Das Seligsprechungsverfahren wird nach strengen Regeln zunächst auf Ortsebene in der Heimat des Kandidaten geführt. Wird der Prozess erfolgreich abgeschlossen, geht er nach Rom und wird vor der zuständigen Kongregation neu aufgerollt. Entscheidet deren Kardinalskollegium positiv, liegt es am Papst, einem "Diener Gottes" den "heroischen Tugendgrad" zuzuerkennen. Wenn danach auch ein Wunder - meist eine unerklärliche Heilung - auf Vermittlung des Betreffenden nachgewiesen wird, kann der Papst dessen Seligsprechung anordnen. Für eine Heiligsprechung ist ein weiterer Wundernachweis erforderlich. Sollten über den Seligen in der Zwischenzeit neue Dokumente oder Erkenntnisse auftauchen, würde Rom weitere Untersuchungen anordnen.



Verfahren folgte strengen Kriterien der Kurie

Der Vatikan legt großen Wert darauf, dass das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. den strengen Kriterien der Kurie folgte. Allerdings gab es zu Beginn eine Starthilfe vom Nachfolger Benedikt XVI.: Er dispensierte von der fünfjährigen Wartefrist vor Verfahrensbeginn. So konnte der Prozess bereits drei Monate nach dem Tod Johannes Pauls II. parallel in Rom und in Krakau beginnen. Nach dessen Abschluss zwei Jahre später gingen die Akten nach Rom, und nach zwei weiteren Jahren war auch hier das Verfahren beendet. Ende 2009 wurde der "heroische Tugendgrad" des Kandidaten bestätigt, Ende 2010 die Wunderheilung der französischen Ordensfrau Marie Simon-Pierre Normand von einer Parkinson-Erkrankung anerkannt.



Die Seligsprechung am 1. Mai erlaubt nach den kirchlichen Normen eine öffentliche Verehrung nur in den entsprechenden örtlichen Kirchen, also in Rom und in Polen. Sicher werden andere Diözesen sich anschließen. Aber schon jetzt zeichnet sich ein neues Verfahren zur Heiligsprechung ab. Es gebe Hinweise auf weitere mögliche Wunderheilungen, denen die Kongregation dann nachgehen könne, sagte deren Kardinal-Präfekt Angelo Amato vor wenigen Wochen. Auch ein solches neues Verfahren solle zügig, aber unter Einhaltung der üblichen strengen kirchenrechtlichen Vorgaben erfolgen, fügte er hinzu. Damit könnte es eher eine Frage von einigen Jahren als Jahrzehnten sein, bis Papst Johannes Paul II. offiziell zur Verehrung der Weltkirche erhoben werden könnte.