Ethikrat will Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vorlegen

Gespaltenes Votum erwartet

Gespannter Blick nach Berlin: Am Dienstag will der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik vorlegen. Bereits das Vorgängergremium, der Nationale Ethikrat, hatte sich 2003 mit der gentechnischen Untersuchung von Embryonen befasst.

Autor/in:
Christoph Scholz
 (DR)

Seinerzeit sprachen sich zwei Drittel der Mitglieder für eine begrenzte Zulassung der Methode aus und forderten den Gesetzgeber zu einer entsprechenden Regelung auf.



Hierzu ist es aber bislang nicht gekommen. Erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Mitte vergangenen Jahres sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Dies war für die 26 Experten des Ethikgremiums Grund genug, sich erneut eingehend mit dem Für und Wider der Diagnostik von Embryonen zu befassen.



Umstrittene Frage

Die PID ist umstritten, weil im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf genetische Schäden untersucht und dann gegebenenfalls verworfen werden. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob es ein Recht auf eine derartige Verfügungsgewalt gegenüber menschlichem Leben geben darf und inwieweit dies mit dem im Grundgesetz verankerten Lebensschutz vereinbar ist.



Bisher ging man davon aus, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten ist. Doch der BGH entschied, dass das Verbot nicht gilt für Gentests an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt und auf schwere genetische Schäden untersucht werden. Die gewagte Argumentationskette der Richter für die begrenzte Zulässigkeit der PID sorgte selbst unter Juristen für Staunen.



Die Entscheidung des BGH ist für den Gesetzgeber zwar anders als bei Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht bindend. Außerdem gilt das Urteil zunächst nur für den konkreten Fall. Es ist aber davon auszugehen, dass andere Gerichte den BGH-Ausführungen folgen werden. Deshalb steht der Gesetzgeber im Zugzwang, will er nicht eine rechtliche Grauzone in einem so entscheidenden Bereich wie dem Lebensschutz dulden. Ansonsten könnte die Selektion und Vernichtung von Embryonen in Deutschland bald weithin möglich werden.



Kurz vor der ersten Befassung des Bundestages

Die Stellungnahme des Ethikrates erfolgt kurz vor der ersten Befassung des Bundestages mit der PID. Und auch diesmal ist von einem gespaltenen Votum des Ethikrates auszugehen, berichtet das "Hamburger Abendblatt" am Montag (07.03.2011) und beruft sich auf Informationen aus dem Umfeld des Gremiums. Vielmehr werde es "ein gespaltenes Votum" geben, heißt es demnach in Ethikrat-Kreisen.



Das Gremium hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gesetzgebung. Es soll aber neben Information und Förderung der Diskussion auch "Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln" geben. Nicht zuletzt aufgrund der Zusammensetzung mit Experten verschiedener Fachrichtungen kommt dem Votum durchaus politisches Gewicht zu.



Wohl bis zur Sommerpause will der Gesetzgeber klarstellen, was in Sachen PID in Deutschland geht und was nicht. Dem Parlament liegen inzwischen drei Gesetzentwürfe vor. Gemeinsam ist ihnen, dass sie von Politikern aller Fraktionen getragen werden. Wegen der schwierigen ethischen Frage ist der Fraktionszwang aufgehoben. Und wieder tun sich die Abgeordneten schwer mit Fragen, die den Lebensschutz, die Rechte behinderter Menschen, aber auch die Zumutbarkeit von Leid umfassen.



Grundsätzliches Verbot gemeinsam

Gemeinsam ist allen drei Gesetzentwürfen auch, dass sie grundsätzlich am Verbot der PID festhalten - um dann aber in zwei Entwürfen unterschiedlich weit reichende Ausnahmen zuzulassen. In ihnen finden sich die wesentlichen ethischen Argumente für oder gegen die Einführung der Methode. Sie dürften in der Stellungnahme des Ethikrates wiederkehren. Wesentlich wird aber die Differenziertheit der Argumentation und die abschließende Bewertung sein. Denn viele Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden, welchem Gesetzentwurf sie folgen wollen.



Die katholische Kirche hat sich klar gegen die PID ausgesprochen, weil sie in der Methode eine Auswahl und Vernichtung menschlichen Lebens sieht. In der evangelischen Kirche ist die Ablehnung nicht so eindeutig. Nach kontroversen Beratungen wandte sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Mitte Februar grundsätzlich gegen die PID. Eine Gruppe jedoch hält die Methode dann für erlaubt, wenn sie die Lebensfähigkeit des Embryos feststellen soll.