Kabinett beschließt Kinderlärm-Gesetz

Nicht mit Presslufthammer vergleichbar

Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Kabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft wird. Damit gilt für Kinderlärm eine höhere Toleranz als etwa für Lärm von Presslufthammern.

Kinderlärm - keine "schädliche Umwelteinwirkung" (DR)
Kinderlärm - keine "schädliche Umwelteinwirkung" / ( DR )

Bei der Beurteilung von Kinderlärm dürfen künftig Richtwerte, wie sie für Industrie- oder Sportanlagen gelten, nicht mehr herangezogen werden. "Wir setzen damit ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).



Daneben soll auch das Bauplanungsrecht geändert werden. Ziel ist es, in reinen Wohngebieten Kindertagesstätten in einer Größenordnung zuzulassen, die in dem Gebiet angemessen ist.



Vor einer Woche hatte der Chef der nordrhein-westfälischen Senioren-Union, Leonhard Kuckart, für Aufregung gesorgt, weil er sich gegen diese Gesetzesnovelle aussprach. Kuckart hatte das Vorhaben als verfassungswidrig bezeichnet und auf das Ruhebedürfnis älterer Menschen hingewiesen. Seine Kritik wurde von der Bundes-CDU zurückgewiesen. Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag festgehalten, die Gesetze so zu ändern, dass Kinderlärm kein Anlass mehr für Gerichtsverfahren ist.