Die evangelische Kirche ist gespalten bei Gentests an Embryonen

Nein, aber

In der Debatte über Gentests an Embryonen will der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland auch künftig ein Verbot dieses umstrittenen Verfahrens unterstützen. Uneins ist das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik zulässig sein soll.

 (DR)

Die Untersuchungsmethode relativiere das christliche Menschenbild, teilte die EKD am Dienstag (15.02.2011) in einer Erklärung in Hannover mit. Dieses gründe darauf, "dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott verdankt." Eine "Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben" sei damit "nicht vereinbar", so die Ratsmitglieder. Auch ein Leben mit Behinderung sei "in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes" eingeschlossen.



Der Rat der EKD sei sich andererseits aber bewusst, "dass auch die Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann". Leben sei aber nicht durchgängig planbar und lasse sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem Glauben habe sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. "Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe."



Und die Ausnahme

Allerdings gebe es im Rat unterschiedliche Meinungen über die Bewertung von Fällen, bei denen PID lediglich dazu diene, die Lebensfähigkeit von Embryonen zu ermitteln, und nicht zur Selektion behinderten Lebens eingesetzt werde. In diesen Fällen würde künstliche Befruchtung in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen.



Dazu heißt es in der Erklärung: "Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen." Für diese Fälle müssten allerdings Verfahren zur die eine Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern. Einige Ratsmitglieder lehnten aber auch diese Ausnahme ab.



Gesetz bis Sommerpause geplant

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt sie bis zum Sommer 2010 nach gängiger Interpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Im Juli 2010 entschied jedoch der BGH, dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar sind. Bis zur Sommerpause soll im Bundestag ein Gesetz zur PID verabschiedet werden.



Die katholische Kirche lehnt die PID bisher geschlossen ab. Offen ist, wie weit die gespaltene Haltung der EKD Auswirkungen auf die Ökumene zwischen den Kirchen hat. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hatte Mitte Januar gewarnt, dass es mittlerweile in ethischen Fragen erhebliche Differenzen zwischen den Kirchen gebe. Er stellte die weitere Zusammenarbeit bei der ökumenischen "Woche für das Leben" in Frage.