Der erste parteiübergreifende Gesetzentwurf für ein PID-Verbot

Strikt dagegen

Als letzte Parlamentariergruppe haben am Dienstag die strikten Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) ihren Gesetzentwurf fertiggestellt. Zu den Mitinitiatoren gehören Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und die ehemalige Bundesministerin Ulla Schmidt. Ein striktes Verbot der PID fordern auch die katholischen Bischöfe.

 (DR)

Ein völliges Verbot der Präimplantationsdiagnostik haben heute Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefordert. Die Gentests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen erhöhten den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen und bedeuteten eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben, heißt es in einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Gesetzentwurf. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme aber ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Die Durchführung der PID solle deshalb unter Strafe gestellt werden



Der Gesetzentwurf wurde unter anderem vom stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU), seinem Fraktionskollegen Johannes Singhammer (CSU), Katrin Göring-Eckardt (Bündnisgrüne), der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke) vorgestellt.



Drei Entwürfe

In den vergangenen Wochen hatten Abgeordnete aller Fraktionen zwei weitere Gesetzentwürfe vorgelegt. Beide halten an einem grundsätzlichen Verbot der PID fest, lassen aber in unterschiedlicher Strenge Ausnahmen zu.



Der erste Entwurf sieht eine Ausnahmemöglichkeit allein bei einer diagnostizierten genetischen Disposition mindestens eines Elternteils vor, "die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Unterstützt wird dieses Konzept unter anderem von Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) sowie Patrick Meinhardt, Sprecher der Gruppe der Christen in der FDP-Fraktion. Überraschend findet sich auch der Name von Bundestagspräsident Norbert Lammert unter den Unterzeichnern.



Der dritte Entwurf benennt mehrere Ausnahmen, bei denen die umstrittene genetische Diagnostik angewandt werden darf. Er beschränkt die Zulassung nicht nur auf genetisch vorbelastete Paare.

Für diesen Entwurf plädieren unter anderen Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne).



Göring-Eckardt: "Es gibt kein bisschen PID"

In einem Gastartikel für die "Thüringer Allgemeine" erklärte Mitinitiatorin Göring-Eckardt, die PID werde sich nicht auf wenige Fälle begrenzen lassen. "Wenn wir PID in bestimmten Fällen zulassen, wird es bei ein bisschen PID nicht bleiben; die Entscheidung für die Ausnahme ist - ob gewollt oder nicht - eine Entscheidung für PID." Bei der pränatalen Diagnostik (PND) der Kinder im Mutterleib habe man gesehen, wie schnell die Ausnahme zum Normalfall werden kann. "Sie ist heute so selbstverständlich geworden, dass Schwangere oft geradezu dazu gedrängt werden", schreibt die Grünen-Politikerin weiter. Sie habe Sorge vor einer Gesellschaft, in der es "zunehmend irrational erscheint, sich für das Leben mit einem Kind mit Behinderung zu entscheiden und der Druck auf alle jene steigt, die es dennoch tun."



Bischof Franz-Josef Overbeck:  Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle

Essens Bischof Franz-Josef Overbeck und der Ärzte- und Juristenrat im Ruhrbistum appellierten an die Mitglieder des Bundestags, sich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) auszusprechen. "Wir halten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für unvereinbar mit Artikel 1 des Grundgesetzes, der den Schutz der Menschenwürde garantiert", hieß es in dem am Montag in Essen veröffentlichten Schreiben.



In der Stellungnahme weisen die Verfasser ausdrücklich darauf hin, dass nach christlicher Auffassung das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt. Zu diesem Zeitpunkt entstehe ein neues Individuum. Dabei sei die Entstehung im Reagenzglas unerheblich. Im menschlichen Embryo sei von Beginn an die "Individualität und Persönlichkeit eines Menschen" angelegt. Ihm komme im vollen Umfang "die unantastbare Würde" zu. "Eine gestufte Form des Lebens gibt es aus christlicher Sicht nicht", betonten Bischof und Juristenrat.



Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt sie bis zum Sommer 2010 nach gängiger Interpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten. Anfang Juli 2010 entschied jedoch der BGH, dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes nicht untersagt sind. Vermutlich wird sich der Bundestag Ende Februar erstmals mit Gesetzentwürfen befassen; erwartet werden mindestens drei Regelungsvorschläge.