Kosovarin stirbt nach Abschiebung

Der Fall der Borka T.

Einen Monat nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in das Kosovo ist eine Roma an den Folgen einer Hirnblutung gestorben. Die Caritas und ein Anwalt erheben nun schwere Vorwürfe gegen die Behörden: Die Frau stand in fachärztlicher Behandlung und hätte nie ausgewiesen werden dürfen.

 (DR)

Jens Dieckmann, Bonner Anwalt der dreiköpfigen Familie, erhob am Montag (10.01.2011) wegen der überstürzten Abschiebung am 7. Dezember Vorwürfe gegen die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und das Mainzer Innenministerium. Es habe sich bei Frau Borka T. um eine besonders schutzbedürftige Person gehandelt, sagte Dieckmann. Die Nachricht von ihrem Tod sei "schrecklich und empörend".



Mehrere fachärztliche Atteste hätten der 47-Jährigen eine Posttraumatische Belastungsstörung, Depression und eine Neuralgie bestätigt. "Sie war in fachärztlicher Behandlung und unterzog sich mit Unterstützung der Caritas Mayen einer speziellen Trauma-Therapie", erklärter Dieckmann.



Markus Göpfert, Leiter des Fachdienstes Migration des Caritasverbandes, hält einen Zusammenhang zwischen dem Abbruch der Medikation von Frau T. im Kosovo und ihrem plötzlichen Tod für wahrscheinlich. "Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hätte vor der Abschiebung die Diagnose überprüfen müssen", sagte er. Stattdessen habe ein bei der Abschiebung anwesender Arzt lediglich die Flugtauglichkeit von Frau T. überprüft.



"Abbruch der fachärztlich gebotenen Behandlung"

Entgegen der Annahmen des Gerichts seien in Pristina weder Ärzte noch Mitarbeiter der deutschen Botschaft oder von Hilfsorganisationen auf dem Flughafen gewesen, sagte Dieckmann. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten sei die Familie, die lediglich die 220 Euro dabeihatte, völlig auf sich selbst gestellt gewesen. Frau T. habe weder Medikamente noch Geld für einen Arzt gehabt. "Die Abschiebung bedeutet faktisch einen Abbruch der fachärztlich gebotenen psychiatrischen Behandlung", heißt es in einer Pressemitteilung Dieckmanns.



Die Caritas und der Anwalt kritisieren neben der Kreisverwaltung auch das Mainzer Innenministerium wegen der fehlenden ärztlichen Betreuung für die schwer kranke Frau am Flughafen Pristina. Zudem sei der 14-Jährige Sohn der Familie nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November in Stuttgart abgeschoben worden, die festlegte, gut integrierten, aber lediglich geduldeten minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis anzubieten. Diese solle bis zu deren Volljährigkeit auch für die Eltern gelte.



Das Bundesland Rheinland-Pfalz erließ am 23. Dezember einen entsprechenden Abschiebstopp. "Der Familie ist großes Leid und Unrecht zugefügt worden", sagte der Anwalt. Er forderte die Landesregierung auf, sich aus humanitären Gründen für die Rückkehr von Vater und Sohn einzusetzen.



Auch nach Einschätzung der Kreisverwaltung wäre die Familie unter die geplante Bleiberechtsregelung für gut integrierte Kinder gefallen, wenn es den Abschiebestopp bereits Anfang Dezember gegeben hätte. "Die Entscheidung kam bedauerlicherweise zu spät", sagte der Sprecher. Ein Anrecht auf eine Rückkehr von Vater und Sohn bestehe daher nicht, eine mögliche politische Einzelfallentscheidung zugunsten der beiden falle in den Verantwortungsbereich des Landes. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat nach eigenen Angaben eine umfassende Prüfung der Umstände eingeleitet, die zum Tod einer in ihr Heimatland abgeschobenen Kosovarin geführt haben. "Der plötzliche Tod der Mutter ist tragisch und macht traurig", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums vom Dienstag.