Professoren warnen vor Lockerung der Suizid-Beihilfe

Schweizer Verhältnisse?

Scharfen Protest gegen mögliche Lockerungen bei der ärztlichen Suizid-Beihilfe haben neben der Caritas auch der Palliativmediziner Christoph Student und der Jurist Thomas Klie erhoben. Die beiden Professoren warnten am Dienstag in Freiburg, dass es, sobald die entsprechenden Grundsätze der Bundesärztekammer verabschiedet sind, jedem Arzt frei stehen werde, Menschen auf ihr Verlangen hin eine tödliche Giftdosis zu verschaffen und ihm bei der Einnahme fachkundig zu helfen.

 (DR)

"Demnächst soll in Deutschland nicht mehr als unärztlich gelten, was seit den Zeiten von Hippokrates über Jahrtausende hin eherner ethischer Grundsatz war: Ein Arzt darf nicht töten", erklärten die beiden Experten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hatte vor wenigen Tagen einen Neuentwurf des Berufsrechts der Mediziner angekündigt, der das bestehende Verbot von Beihilfe zum Suizid aufheben soll. Ärzte sollen dann nach ihrem Gewissen entscheiden können, ob sie den Suizid eines Patienten unterstützen wollen. Hoppe hatte zugleich betont, dass er ein solches Handeln mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne.



Student und Klie warnten, es sei mehr als unbedacht, in einer Zeit über die Freigabe der ärztlichen Beihilfe zum Suizid nachzudenken, in der der Pflegenotstand beschworen werde und eine neue Lebenswertdiskussion aufkomme. "Den Herausforderungen des demographischen Wandels haben wir anders zu begegnen als durch die Lockerungen des Standesrechts", so Klie. Student erklärte, es werde dann künftig auch möglich sein, nicht nur schwerstkranken Menschen, sondern auch solchen, die aufgrund ihres seelischen Befindens Todeswünsche äußern, "den Giftbecher zur Verfügung zu stellen. Und das weithin unkontrolliert". Ähnliches könne dann konsequenterweise auch Menschen in sozialen Krisen möglich gemacht werden.



Die beiden Professoren befürchten für Deutschland "Schweizer Verhältnisse": Sterbehilfevereinigungen wie Dignitas könnten dann "ihr Geschäft weitgehend ungehindert treiben dürfen, wenn sie nur einen willfährigen Arzt finden".