Erwähnung von "Pro Köln" im Verfassungsschutzbericht rechtmäßig

Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen

Die rechtspopulistische "Bürgerbewegung pro Köln" darf im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums erwähnt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag nach einer Klage des Vereins.

 (DR)

Die fremdenfeindliche Gruppierung wird den Angaben zufolge in den Verfassungsschutzberichten 2008 und 2009 in den Rubriken "Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" sowie "Rechtsextremismus" erwähnt (AZ: VG 1 K 296.09).



"Pro Köln" hält die Erwähnung für rechtswidrig, weil es aus Sicht des Vereins keine Anhaltspunkte gibt, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt oder beseitigen will.

Vielmehr seien die Äußerungen durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Die Einstufung als bloßer Verdachtsfall sei in den Verfassungsschutzberichten nicht hinreichend deutlich gemacht worden, hatte der Verein vor Gericht betont.



Dagegen lehnte das Verwaltungsgericht die Forderung von "Pro Köln" ab, dem Bundesinnenminister die Verbreitung seiner Verfassungsschutzberichte 2008 und 2009 zu verbieten. Zudem habe der Verein auch keinen Anspruch darauf, dass im nächsten Verfassungsschutzbericht eine dahingehende Richtigstellung erfolgt.



Im Verfassungsschutzbericht dürfe auch über sogenannte "Verdachtsfälle" berichtet werden, erklärte das Gericht in seiner Begründung. Bei dem Kläger lägen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor.



Eine Gesamtschau auf die Äußerungen und Aktivitäten von "Pro Köln" in den vergangenen Jahren lasse den Schluss zu, dass Zuwanderer bestimmter Volks- und Religionsgruppen bewusst herabgesetzt werden sollen. Zudem bestehe der Verdacht, "dass damit bestimmten Personen die Menschenwürde abgesprochen werden solle". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache habe das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.



Die Gruppierung "Pro Köln", die sich selbst als Bürgerbewegung bezeichnet, ist seit 2009 mit einer eigenen Fraktion im Stadtrat von Köln vertreten. Seit 2004 wird sie unter dem Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung auch im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt und beobachtet.



"Pro Köln" versuchte mehrfach, den Bau von Moscheen in der Stadt zu verhindern. Unter anderem initiierte die Gruppierung 2007 eine Kampagne gegen einen Neubau einer Großmoschee auf einem alten DITIB-Moschee-Gelände. 2008 kam es zu Bürgerprotesten unter dem Motto "Köln stellt sich quer" gegen einen von "Pro Köln" organisierten Kongress in Köln. Der Protest führte zum Abbruch der Veranstaltung, die 2009 in Köln wiederholt wurde.