Mussinghoff verteidigt Bistumsreform – auch gegen ein Jahr alte Vatikankritik

Verwundert in Aachen

Eine Woche nach seinem 70. Geburtstag hat Bischof Heinrich Mussinghoff die Strukturreform in seinem Bistum verteidigt. Er reagierte damit auf Medienberichte über einen Brief der vatikanischen Kleruskongregation, die die Zusammenlegung von 540 Pfarreien zu 71 «Gemeinschaften von Gemeinden» kritisiert habe.

 (DR)

In einer am Donnerstag vom Bistum veröffentlichten Erklärung heißt es, die Strukturveränderung stehe dem Diözesanbischof nach dem Kirchenrecht als alleinige Entscheidung zu. Das Schreiben der Kleruskongregation vom 10. September des vergangenen Jahres beantwortete der Bischof laut Bistum bereits am 29. Oktober 2009. Als promovierter Kirchenrechtler und Mitglied der Kleruskongregation habe er zu den im Brief aufgeworfenen Fragen umfänglich Stellung bezogen. Die Diözese bekundete Verwunderung darüber, dass "dieser bereits abgeschlossene Vorgang" von verschiedenen Redaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit Mussinghoffs Geburtstag aufgegriffen worden sei. Der Aachener Bischof wurde am vergangenen Freitag 70 Jahre alt.



Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" wirft die Kleruskongregation den Aachener Verantwortlichen vor, den Bogen überspannt zu haben. Der Vatikan sei durch 271 Beschwerden aus dem Bistum alarmiert; diese seien ein Zeichen dafür, dass der Dialog nicht mit allen Beteiligten gepflegt worden sei. Durch die "kooperative Pastoral" erwüchsen "ernste Risiken für ein harmonisches Miteinander von Klerikern und Laiengläubigen". Der Brief ist laut Zeitung unterzeichnet vom dem im Oktober aus Altersgründen zurückgetretenen Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Claudio Hummes.



"Weder die Rechte und Pflichten der Pfarreien beschnitten"

Das Bistum weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Frühjahr 2009 im städtischen und randstädtischen Bereich "in einem größeren Maße" Pfarreien aufgehoben, vereinigt und neu errichtet worden seien. Damit sei die Diözese den gleichen Weg wie viele andere Bistümer in Deutschland gegangen. Die Anzahl der Pfarreien sei von 540 vor zwei Jahren auf 365 reduziert worden. Durch diese Umstrukturierungen seien weder die Rechte und Pflichten der Pfarreien noch die der dort ernannten Pfarrer beschnitten worden. Die in den Pfarreien tätigen Pastoralteams stünden dem Kirchenrecht nicht entgegen.



Weiter betont das Bistum, dass der Bischof jede einzelne Umstrukturierung wie im Kirchenrecht vorgesehen im Diözesanpriesterrat habe beraten lassen. Zudem habe die territoriale Struktur bereits seit 1989 zur Diskussion gestanden. Unter dem geistlichen Leitgedanken einer "pastoralen Kooperation" sei die Struktur von "Gemeinschaften der Gemeinden" entwickelt worden, die aus kanonischen Pfarreien bestünden.