Die evangelische Kirche ist nicht einig in der PID-Frage

Ringen um die gemeinsamen Linie

Nach der Kritik der katholischen Kirche regt sich nun auch in der evangelischen Widerspruch gegen jede Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik. Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich ist «grundsätzlich gegen jegliche PID» - anders als der amtierende Ratsvorsitzende.

 (DR)

Die PID ziele darauf ab, "menschliches Leben auszusortieren - weil es krank ist, nicht lebensfähig oder auf andere Weise nicht den Ansprüchen "genügt", die an ein Menschenkind gestellt werden", sagte Friedrich der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).



Damit stellt sich Friedrich gegen den amtierenden Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider. Dieser hatte Anfang der Woche in einem Interview "viel Sympathie" für das Bestreben geäußert, PID "unter eng gefassten Bedingungen zuzulassen". Nun erklärte Friedrich, nur Gott allein sei "Herr über Leben und Tod". Deshalb habe der deutsche Gesetzgeber bei der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch die sogenannte embryopathische Indikation verworfen und verfügt, "dass kein Kind abgetrieben werden darf, weil es krank oder behindert ist".



Die katholische Kirche in Deutschland geht dennoch davon aus, dass die evangelische Kirche auch weiterhin die gemeinsame ablehnende Linie gegenüber der PID verfolgt. Das sagte Prälat Karl Jüsten im Interview mit domradio.de. "Ich war auch überrascht, als ich von der Aussage von Präses Schneider hörte", so Karl Jüsten, der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, am Dienstag. "Bis ich eine gegenteilige Beschlussvorlage der EKD zu dieser Frage höre", so Jüsten, "gehe ich davon aus, dass die Evangelische Kirche insgesamt nach wie vor die Position vertritt, wie wir sie auch vertreten." Man sei gespannt, wie sich die Evangelische Kirche zu der Frage verhält. "Ich gehe aber fest davon aus, dass sie weiterhin an unserer Seite verbleibt."



Hintergrund

Bei PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und im Fall von Schäden vernichtet. Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit straffrei bleibt. Seitdem gibt es Forderungen nach einem expliziten Verbot dieser Untersuchungsmethode.



Die Politik ringt derzeit um die Frage einer begrenzten Zulassung von PID, auf die vor allem die FDP drängt. Bei Union, SPD und Grünen gibt es dagegen Bedenken. Die katholische Kirche, Behindertenverbände und Lebensschutzgruppen lehnen jegliche Anwendung der PID in Deutschland strikt ab.