Neue Charta soll Betreuung Sterbender verbessern

Würdige Bedingungen schaffen

Für eine bessere Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden haben 30 Organisationen eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung verabschiedet. Die Charta soll sowohl einen Beitrag zu einer intensiven gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit Tod und Sterben leisten als auch den Forderungen nach aktiver Sterbehilfe einen Riegel vorschieben.

 (DR)

Die von medizinischen Fachgesellschaften, Ärzteorganisationen und Wohlfahrtsverbänden in zwei Jahren erarbeitete "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" stellt in fünf Leitsätzen den Patienten in den Mittelpunkt. Die Organisationen verpflichten sich, sich für würdige Bedingungen am Lebensende einzusetzen. Mit "einer Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders" soll Bestrebungen nach Legalisierung der Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) sowie dem ärztlich assistierten Suizid entgegengewirkt werden.



Daneben sprechen sich die Organisationen, darunter auch Diakonie und Caritas, für bessere Versorgungsstrukturen, Fortbildungsmöglichkeiten in der Palliativmedizin und interdisziplinäre Forschung aus. Es gebe große Defizite bei der Aufklärung der Bevölkerung sowie in der Palliativversorgung, sagte Birgit Weihrauch vom Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband.



Kein Weiterleben um jeden Preis

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gab zu, dass Sterbende lange Zeit medizinisch so behandelt wurden, dass Heilung oder Symptombesserung das Ziel gewesen seien. Damit sei häufig nur der Sterbeprozess verlängert worden. Von den Betroffenen und ihren Angehörigen sei dies nicht selten als Quälerei empfunden worden. Die Palliativmedizin, die auch Bestandteil des Medizinstudiums geworden ist, spiele mittlerweile eine Rolle als Alternative.



In der Palliativmedizin geht es darum, bei Schwerstkranken und Sterbenden Schmerzen zu lindern, Hunger- und Durstgefühle zu stillen oder Übelkeit zu bekämpfen. Hinzu kommt eine intensive Zuwendung zum Patienten, die auch spirituelle Betreuung umfasst.



Die Charta wird nicht von der Deutschen Hospiz Stiftung mitgetragen. Da es am Anfang des Prozesses offenbar Meinungsverschiedenheiten darüber gab, wie konkret die Charta formuliert sein soll, beteiligte sich die Patientenschutzorganisation nicht an der Erarbeitung der Charta.