Bundeskabinett billigt Gesetz zur Bankenreorganisation

Kommt die Bankenabgabe?

Fast zwei Jahre nach der globalen Finanzmarktkrise hat die Regierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das im Falle einer erneuten Bankenkrise den Staat nicht mehr so sehr belastet soll. Die beschlossene Lösung heißt: Bankenabgabe. Im Audio-Interview erläutert domradio.de-Finanzexperte Winfried Hinzen, ehemaliger Pax-Bank-Vorstand, die Hintergründe.

 (DR)

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Sanierung und Restrukturierung von Banken gebilligt. Das sagte ein Regierungsvertreter in Berlin. Das Kabinett will das Restrukturierungsgesetz, das auch die Bankenabgabe enthält, in einem verkürzten Verfahren bis zum Ende dieses Jahres durch das Parlament bringen. Geplant sind in dem Gesetz eine erleichterte Sanierung von Instituten und eine Reorganisation durch Abtrennung systemrelevanter Bankenteile in einem insolvenzähnlichen Verfahren.

Zweistufiges Verfahren
Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor, das auf Initiative des Kreditinstituts selbst eingeleitet werden soll. Auf der ersten Stufe steht ein Sanierungsverfahren, mit dem Schieflagen durch frühes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung bewältigt werden sollen. Zudem soll dem zuständigen Gericht «eine breite Palette von Handlungsoptionen eröffnet» werden.

Das auf zweiter Stufe stehende Reorganisationsverfahren orientiert sich grundsätzlich an dem bekannten Insolvenzplanverfahren, enthält aber laut Bundesfinanzministerium einige Besonderheiten. So soll die Umsetzung eines erfolgversprechenden Reorganisationsplans bei Bestandsgefährdung eines systemrelevanten Kreditinstituts erleichtert werden, indem die Möglichkeit eingeführt wird, die Anteilseigner zu überstimmen, wenn sie sich einem solchen widersetzen.

Opposition: Alibiabgabe
Die geplante Bankenabgabe, mit der der Restrukturierungsfonds finanziert wird, soll mit progressiven Sätzen erhoben werden und zudem auch einen Festsatz für außerbilanzielle Derivate vorsehen. Die Höhe der Jahresbeiträge soll sich «nach dem Geschäftsvolumen, der Größe und der Vernetzung des beitragspflichtigen Instituts im Finanzmarkt» richten.

In der Koalition ist das Gesetz weitgehend unumstritten. Die Regierung braucht allerdings auch die Zustimmung der Länder im Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Die Opposition hält die Gebühr für zu gering und spricht von einer Alibiabgabe. Die Steuerzahler müssten nach wie vor einspringen, sollten die geplanten Bürgschaften bei Krisen fällig werden. Zudem regt sich Widerstand in der Bankenbranche, die vor allem an der Abgabe mäkelt.