In Bayern verhandeln Kirche und Staat seit Jahren das Konkordat

Entflechten ja, Auflösen nein

Als erster katholischer Bischof hat sich Gerhard Ludwig Müller dafür ausgesprochen, die Bezahlung der Bischöfe in Bayern neu zu regeln. Im Interview mit domradio.de bestätigt der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Prälat Lorenz Wolf, dass entsprechende Verhandlungen bereits laufen - "seit Jahren". Das Konkordat auflösen wolle man aber nicht.

 (DR)

KNA: Herr Prälat, hat Sie der Vorstoß von Bischof Müller überrascht?
Wolf: Nein. Die Diskussion über die Gehälter der Bischöfe gibt es schon länger, genauso wie den falschen Vorwurf, die Bischöfe wären Staatsbeamte. Richtig ist, dass der bayerische Staat die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Bischöfen aus dem Konkordat durch Gesetz geregelt hat. Als 1803 die Kirchengüter durch die Staatsgewalt eingezogen wurden, fielen die Erträge aus den Kirchengütern, von denen die Geistlichkeit lebte, weg. Der Staat wollte aber, dass die Gottesdienste weiter stattfinden. Um dies an den Domkirchen sicherzustellen, wurden Dotationen festgelegt; seither werden also die Bischofsgehälter bezahlt, auch die Gehälter der Domkapitulare.

KNA: Brauchen wir jetzt ein neues Konkordat für Bayern?
Wolf: Nein. Die geplanten Anpassungen können von den Vertragspartnern innerhalb des geltenden Vertrages vorgenommen werden, als Vereinbarung zwischen dem Apostolischen Stuhl und dem Freistaat. Die gefundene Regelung muss in Rom vorgelegt werden, dann wird ein Verfahren festgelegt. Am Ende wird es ein Zusatzprotokoll zum Konkordat geben.

KNA: Wie stehen beide Seiten zu dem Vorschlag?
Wolf: Noch gibt es keine Verhandlungen, aber Vorgespräche. Beide Seiten sind bereit, eine Lösung für eine Entzerrung zu finden, damit der Staat von der Gehaltszahlung befreit und die Kirche die Besoldung der Bischöfe und Domkapitulare in eigener Hand regeln kann.

KNA: Um welche Summe handelt es sich dabei?
Wolf: Das würde alle interessieren. Diese Frage wird aber erst Bestandteil von Verhandlungen und Berechnungen sein.

KNA: Im Umlauf ist eine Zahl von 8,4 Millionen Euro, die der Freistaat jährlich für die Gehälter kirchlicher Würdenträger zahlt ....
Wolf: Das weiß ich nicht, aber es könnte so sein.

KNA: Wie müsste eine Neuordnung aussehen, ein Fonds eventuell?
Wolf: Ein Fonds, aus dessen Erträgen die Gehälter kommen müssten, wäre für den Staat die teuerste Lösung, vor allem, wenn man von den derzeit niedrigen Zinssätzen ausgehen würde. Das Geld hat der Staat nicht, aber auch die Kirche würde dies nicht verlangen wollen. Eine solche Summe würde in der jetzigen Wirtschaftslage keiner verstehen. Es dürfte insgesamt auf einen jährlichen Pauschalbetrag hinauslaufen. Die Zahlengrundlagen dafür müssen erst erarbeitet und verhandelt werden.

KNA: Diskutiert wird auch, ob Kirchengebäude wieder in kirchliches Eigentum zurückgeführt werden. Was halten Sie davon?
Wolf: Das passiert bereits in verschiedenen Bereichen. An vielen Pfarrhäusern wurden bestehende Baulasten des Staates abgelöst. Für die Ablösung hat man eine Pauschalsumme ausgemacht. Schon jetzt tragen wir bei Kirchen, die Eigentum des Staates sind, nicht nur die kleine Baulast, sondern haben auch bei großen Renovierungen von Kirchengebäuden einen Teil der Kosten übernommen. In der Regel geht es immer um die Baulast.

KNA: Welchen Zeitraum zur Neuordnung sehen Sie als realistisch an?
Wolf: In Bezug auf die Bischofsgehälter brauchen wir keine fünf Jahre. Um alles zu regeln, werden wir allerdings schon etwas Zeit brauchen, weil die Gremien, die Ministerien, der Landtag und die Regierung mit eingeschaltet werden müssen. Auf kirchlicher Seite sind es sieben Diözesen, bei denen aber weitgehend Einigkeit in dieser Sache herrscht.

KNA: Geht die Kirche dieses Thema an, weil sie sich derzeit unter Beschuss sieht?
Wolf: Diese Themen wurden schon viel früher angepackt. Es war nicht der Druck von außen. Vielmehr ist seit Jahren klar, dass wir komplizierte Verhältnisse haben, die es zu vereinfachen gilt. Dafür haben wir bisher schon einiges getan. Außerdem steht auch im Gesetz, dass die Ablösung aller Lasten aus der Säkularisation erfolgen soll.