Parlament muss über Burkaverbot völlig neu entscheiden

Schonfrist in Belgien

Das vom Abgeordnetenhaus im Mai beschlossene Burkaverbot in Belgien ist durch die Neuwahlen vom 13. Juni hinfällig geworden. Weil das Gesetzgebungsverfahren vor den Wahlen nicht abgeschlossen worden sei, müsse es im neuen Parlament völlig neu beginnen.

 (DR)

Das erklärten die Sprecher von Abgeordnetenhaus, Dominique Van den Bossche, und von Senat, Patrick Peremans, am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bis in Belgien ein Burkaverbot in Kraft trete, könnten daher einige Monate vergehen.

In Belgien gelte wie in Deutschland das sogenannte Diskontinuitätsprinzip, sagten Van den Bossche und Peremans.
Politische Initiativen müssen deshalb nach dem Ende einer Legislaturperiode im neuen Parlament neu eingebracht werden, wenn sie weiter betrieben werden sollen. Ob die Befürworter eines Burkaverbots in Belgien ihr Anliegen erneut zur Abstimmung stellen, ist derzeit noch offen.

Das belgische Abgeordnetenhaus hatte am 30. April einem Gesetz zum Verbot der Burka einstimmig bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Es sieht vor, das Maskieren des Gesichts in der Öffentlichkeit mit einer Geldbuße von 15 bis 25 Euro oder einer Gefängnisstrafe von sieben Tagen zu belegen. Ausnahmen soll es nur für Kleidungsstücke geben, die zum Arbeitsschutz getragen werden. Genehmigt werden könne das Verhüllen des Gesichts auch bei Festveranstaltungen. Einzig die Grünen lehnten das Vorhaben ab und verlangten seine Prüfung vor dem Verfassungsgericht.

Rund 20 Städte und Gemeinden in Belgien haben bereits Vermummungsverbote auf kommunaler Ebene erlassen. Laut Medienberichten wurden 2009 in der Hauptstadtregion Brüssel 29 Verwarnungen wegen des dort geltenden Burkaverbots ausgesprochen.

Am Dienstag stimmte die Nationalversammlung in Paris für ein völliges Burkaverbot. Das Gesetz soll im September im französischen Senat behandelt und anschließend vom Verfassungsrat geprüft werden. Es sieht 150 Euro Strafe sowie einen verpflichtenden Kurs in Staatsbürgerkunde für das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum vor. Wer andere durch Gewalt oder Machtmissbrauch zum Tragen der Burka nötigt, soll mit einem Jahr Haft und bis zu 30.000 Euro Strafe verurteilt werden können.