Kabinett beschließt Mindestlohn für die Pflege - Viele Ausnahmen

Nicht unter 8.50 Euro

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Mindestlohn für die 560.000 Pflegekräfte beschlossen. Demnach müssen die Beschäftigten in Altenheimen und bei ambulanten Diensten ab 1. August im Westen mindestens 8.50 Euro und im Osten 7.50 Euro erhalten.

 (DR)

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen ab 2012 und ab Juli 2013 um jeweils 25 Cent steigen. Ende 2014 soll die Wirkung überprüft werden.

Im März hatte sich eine Pflegekommission einstimmig auf Empfehlungen für Lohnuntergrenzen verständigt. An dem Gremium waren Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, sowie Vertreter kirchlicher Dienste und Dienstnehmer beteiligt. Mit der entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) endet ein monatelanges Tauziehen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle wollte den Mindestlohn eigentlich bis Ende 2011 befristen.

200.000 Arbeitnehmer nicht betroffen
In der Pflegebranche gibt es mehr als 800.000 Beschäftigte. Der Mindestlohn gilt neben den Arbeitskräften in der Grundpflege auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende sowie besonders ausgebildete Betreuer für Demenzkranke sind von der Regelung ausgenommen. Das bedeutet, für gut 200.000 in der Pflege tätigen Menschen gilt die Regelung nicht.

Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sprach von einem «Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für Hilfskräfte». Da der Mindestlohn auch für ausländische Unternehmen gelte, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten, gebe es auch für ausländische Hilfskräfte «künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten», so Meurer. Ab Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa.