Abstimmung im Pariser Parlament über "Burkaverbot"

Folgt Frankreich Belgien?

Heute stimmt das französische Parlament über den als "Burkaverbot" bekanntgewordenen Gesetzentwurf ab. Damit soll "das Verbergen des Gesichtes" in der Öffentlichkeit verboten werden. Die Abstimmung ist für den Nachmittag geplant. Ein Verbot könnte ab schon 2011 gelten.

 (DR)

Belgien hat bereits als erstes europäisches Land ein entsprechendes Verbot erlassen. In Spanien haben neun katalanische Gemeinden den Vollschleier in öffentlichen Gebäuden verboten.

In Frankreich sieht das Gesetz für Verstöße Strafen bis zu 150 Euro vor, legt aber Ausnahmen fest, zum Beispiel für Motorradfahrer und Karnevalsmasken. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro und ein Jahr Gefängnis für Personen vor, die eine Frau zwingen, den Vollschleier zu tragen. Die Abgeordneten erhöhten die Geldstrafe auf 30.000 Euro, bei Mädchen als Opfer sogar auf 60.000 Euro.

Erste Strafen schon 2011
Die Debatte in der vergangenen Woche war kürzer und weniger kontrovers als erwartet. Für die größte Überraschung hatte der Parlamentssprecher der Konservativen UMP, Jean-François Copé,
gesorgt: Er kündigte an, den Verfassungsrat anrufen zu wollen, sobald das Gesetz verabschiedet sei, damit es nicht angefochten werden könne.

Copé nahm mit dieser Initiative der Opposition den Wind aus den Segeln. Sozialisten und Kommunisten hatten kritisiert, dass ein generelles Verbot vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt werden könne. Juristischen Vorbehalten des Staatsrates hatte Justizministerin Alliot-Marie, die den Gesetzentwurf ausgearbeitet hatte, Rechnung getragen, indem das Gesetz nicht vom Schleier handelt, sondern ganz allgemein verbietet, «das Gesicht zu verbergen».

Der Senat will das Gesetz ab September prüfen. Erste Strafen könnten im Frühjahr 2011 verhängt werden. 18 Monate nach dem Inkrafttreten fordert das Parlament von der Regierung eine Bilanz. Die Sozialisten haben angekündigt, nicht an der für den Nachmittag geplanten Abstimmung teilzunehmen, um die Verabschiedung des Gesetzes nicht zu behindern.