Spaniens Abtreibungsgesetz tritt gegen Widerstand der Kirche in Kraft

"Gegen alle ethischen und moralischen Werte"

In Spanien ist das umstrittene neue Abtreibungsgesetz in Kraft getreten. Es ist eines der liberalsten in Europa. Die katholische Kirche wandte sich am gleichen Tag erneut gegen die Neuregelung.

 (DR)

Sie verstoße gegen alle ethischen und moralischen Werte und nehme dem Ungeborenen sein Recht auf Leben, kritisierte die Spanische Bischofskonferenz. Am Wochenende hatten Hunderte Menschen vor dem Madrider Verfassungsgericht gegen das Gesetz demonstriert. Das Gericht war in der vergangenen Woche erfolglos von der konservativen Oppositionspartei eingeschaltet worden, um das Inkrafttreten in letzter Minute zu verhindern. Die Gesetzesnovelle war im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen Regierungspartei im Parlament verabschiedet worden.

Schwangerschaftsabbrüche sind demnach bis zur 14. Woche legal. Voraussetzung ist eine Beratung in einem Gesundheitszentrum. Bis zur 22. Woche ist eine Abtreibung im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für die Mutter oder von Missbildungen des Fötus möglich. Für spätere Abtreibungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich. Lässt eine Frau außerhalb dieses Rahmens abtreiben, droht ihr keine Haftstrafe mehr, sondern ein Bußgeld. Minderjährige ab 16 Jahren können künftig ohne Einverständnis ihrer Eltern abtreiben lassen, müssen aber zumindest einen Elternteil vor dem Eingriff über ihre Entscheidung in Kenntnis setzen.

Bislang waren in Spanien Abtreibungen grundsätzlich verboten. Die seit 1985 geltende Regelung gestattete nur drei Ausnahmefälle: Vergewaltigung, Missbildung des Fötus sowie eine Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter. Gewöhnlich war die Bescheinigung eines Ausnahmefalls kein Problem.