Bischofskonferenz berät über neue eindeutigere Missbrauchs-Leitlinien

Wort gehalten

Die katholischen Bischöfe beraten heute in Würzburg erstmals die überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen. "Wir haben die Leitlinien inhaltlich nachgebessert und klarer, präziser formuliert", sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, am Wochenende zu dem Entwurf.

 (DR)

Ackermann hatte zusammen mit einer Expertengruppe einen Entwurf erarbeitet, der den Bischöfen Ende vergangener Woche zugegangen ist. Die Bischofskonferenz hatte mehrfach angekündigt, sie wolle bis zum Sommer ihre Leitlinien von 2002 überarbeiten. In Würzburg trifft sich der Ständige Rat der Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören die 27 Ortsbischöfe, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe an.

Kein eigener Rechtsraum
Ackermann sagte, der Entwurf regle unter anderem detaillierter das Verhältnis von katholischer Kirche und ihren Einrichtungen zu den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. «Es muss unzweifelhaft deutlich sein, dass wir keinen Rechtsraum losgelöst vom staatlichen Recht beanspruchen», so der Missbrauchsbeauftragte. Die überarbeiteten Leitlinien sollen zudem stärker auf die Opfer-Perspektive eingehen und ausdrücklich die Präventionsarbeit zum Gegenstand haben. Ackermann zufolge wird auch die Frage nach Auswahl und Qualifikation der Missbrauchsbeauftragten in den Bistümern thematisiert.

Bereits mehrfach hatte der Bischof in Interviews bekräftigt, die Kirche müsse die Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen verschärfen: «Wenn es einen Missbrauchsfall gibt, muss ein forensisches Gutachten über den Täter erstellt werden, egal, ob der Fall verjährt ist oder nicht.» Das gehöre auf jeden Fall in die Leitlinien der Bischofskonferenz. Ackermann äußerte sich optimistisch, dass die Bischofkonferenz in der nächsten Sitzung des Ständigen Rates im Juni ihre überarbeiteten Leitlinien verabschieden könne.

Automatische Anzeigenpflicht?
In den vergangenen Wochen war immer wieder über eine automatische Anzeigenpflicht bei Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche diskutiert worden. Die bayerischen Bischöfe hatten sich auf eine solche Anzeigenpflicht verständigt. Der Vatikan hatte Mitte April erstmals explizit die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden bei Fällen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche betont. Ackermann wies damals allerdings darauf hin, dass das Vatikandokument keine automatische Anzeigepflicht vorschreibe. «In dem Dokument heißt es lediglich, dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss», erklärte der Trierer Bischof.

In Deutschland gibt es keine Anzeigenpflicht bei Missbrauchsfällen. Auch Opferorganisationen hatten vor einem solchen Automatismus gewarnt, weil der Schutz und die Bedürfnisse der Opfer Vorrang haben müssten.