Erzbischöfe Zollitsch und Marx raten Mixa zu Ruhepause

Geistliche Auszeit

Hohe Würdenträger der katholischen Kirche haben dem mit Gewalt- und Untreuevorwürfen konfrontierten Augsburger Bischof Walter Mixa am Mittwoch persönliche Konsequenzen nahegelegt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, machte in Freiburg öffentlich, er und der Münchner Erzbischof Reinhard Marx hätten Mixa eine Ruhepause empfohlen.

 (DR)

Die Sprecherin des Bistums Augsburg, Kathi Marie Ulrich, bewertete dies in einer ersten Reaktion als «Meinungsäußerung», die in ihrem Haus nicht weiter kommentiert werde. Der Vorsitzende des Augsburger Diözesanrats, Helmut Mangold, bedauerte die jüngste Entwicklung. «Mir wäre es lieber gewesen, man hätte erst aufgeklärt und Bischof Mixa hätte sich dann entschieden, wie es mit ihm weitergeht», sagte Mangold auf Anfrage. «Aber andererseits wäre es für das Bistum vielleicht besser, wenn durch einen einstweiligen Rückzug wieder etwas Ruhe einkehrt.»

Zur Beruhigung beitragen
Zollitsch sagte vor Journalisten, Marx und er hätten in den vergangenen Tagen mehrfach mit dem Augsburger Bischof gesprochen. Dabei hätten sie «mit ihm überlegt, wie er in der derzeit schwierigen Situation im Bistum Augsburg zur Beruhigung beitragen und ob eine Zeit der geistlichen Einkehr und der räumlichen Distanz hilfreich sein könnten, um eine Atmosphäre größerer Sachlichkeit bei den notwendigen und auch von ihm gewünschten Klärungen zu bewirken».

Der Kölner Diözesanrat schloss sich dieser Position an. Er forderte den Augsburger Bischof auf, die Leitung seiner Diözese bis zur Klärung der Vorwürfe niederzulegen. «Damit soll weiterer Schaden von der Kirche abgewendet werden», heißt es in einer Erklärung des Gremiums. Nur so könnten Zeichen gesetzt werden, «um zumindest zum Teil die Glaubwürdigkeit der Kirche wieder herzustellen».
Der Augsburger Bischof sieht sich seit gut zwei Wochen in der Öffentlichkeit verschiedenen Vorwürfen ausgesetzt. In seiner Zeit als Stadtpfarrer von Schrobenhausen soll er zwischen 1975 und 1996 mehrere Heimkinder geschlagen und finanzielle Mittel der Heimstiftung satzungswidrig verwendet haben. In der Kritik steht Mixa außerdem, weil er zunächst jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder abstritt, nach zwei Wochen aber einräumte, möglicherweise die eine oder andere Ohrfeige verteilt zu haben.

Bischofsrücktritt aus schwerwiegendem Grund möglich
Katholische Bischöfe können nach dem Kirchenrecht vor Erreichen der Altersgrenze zurücktreten, wenn ein «schwerwiegender Grund» vorliegt. Der Papst nehme in einem solchen Fall das Rücktrittsgesuch in der Regel umgehend an, sagte der vatikanische Kirchenrechtler Markus Graulich am Mittwoch dem epd. Graulich ist Kirchenanwalt an der Apostolischen Signatur, dem höchsten Gericht des Vatikan. Außerdem ist er Professor für Grundfragen und Geschichte des Kirchenrechts an der Päpstlichen Universität der Salesianer in Rom sowie stellvertretender Dekan der Fakultät für Kirchenrecht.

Katholische Bischöfe müssen laut Kirchenrecht mit ihrem 75.
Geburtstag den Rücktritt einreichen. Danach liegt es Graulich zufolge im Ermessen des Papstes, diesen umgehend anzunehmen, die Bischöfe «auf unbestimmte Zeit» oder etwa für zwei Jahre weiter im Amt zu belassen.

Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Irlands gab es Rücktrittsgesuche von mehreren Bischöfen, einige davon wurden vom Papst angenommen. Im Fall eines vorzeitigen Rücktritts wird der Betreffende nach den Worten des deutschstämmigen Kirchenjuristen zunächst darum gebeten, seinen Rücktritt anzubieten.

In schwerwiegenden Fällen habe die Bischofskongregation das Recht, Bischöfe auf Anweisung des Papstes abzusetzen. Wenn keine weiteren Verfehlungen vorlägen, werde vorzeitig zurückgetretenen Oberhirten ein so genanntes Titularbistum zugeteilt. Dabei handelt es sich um nicht mehr bestehende Diözesen, die Bischöfe im Titel führen.