Gericht: Körperwelten darf kein Paar beim Sex zeigen

Neue Schlappe für von Hagens

In der umstrittenen "Körperwelten"-Ausstellung des Anatomen Gunther von Hagens darf nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts kein Paar beim Geschlechtsverkehr gezeigt werden. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss bestätigt ein entsprechendes Verbot des Kölner Ordnungsamtes.

 (DR)

Nach Ansicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass die beanstandete Darstellung mit der Bezeichnung «Schwebender Akt» die Totenwürde verletze, die auch der Wissenschaftsfreiheit Grenzen setze. Die Wanderausstellung mit sezierten und konservierten menschliche Leichen wurde Mitte September eröffnet und soll bis 31. Januar dauern.

In einigen Nebenpunkten hatten die Ausstellungsmacher aber Erfolg. So setzte das Verwaltungsgericht das vom Kölner Ordnungsamt verfügte Alter, ab dem Jugendliche in Begleitung Erwachsener die Ausstellung besuchen dürfen, von 16 auf 14 Jahren herab. Zudem wurde das weitergehende Verbot aufgehoben, Paare «in anderen sexuellen Posen darzustellen». Diese Formulierung sei zu unbestimmt.

Das Ordnungsamt hatte bereits nach einem durch das Gericht anberaumten Ortstermin am 30. Oktober seine Anordnungen gelockert. Zugelassen wurde, die Unterleibspartien eines kopulierendes Paares sowie ein Scheibenplastinat eines ganzen Liebesaktes darzustellen. Zu den in einem gesonderten Raum präsentierten Exponaten dürfen laut Verwaltungsgericht nur Jugendliche ab 16 Jahren. Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen, hieß es (AZ 27 L 1586/09).