Der Bund Katholischer Unternehmer feiert sein 60-jähriges Bestehen

Weder Arbeitgeberverband noch Tarifpartei

Zunächst mussten Missverständnisse ausgeräumt werden. Als der Bund Katholischer Unternehmer am 27. März 1949 in Königswinter gegründet wurde, betonte der erste Vorsitzende Franz Greiß erst einmal, was der neue Verband nicht ist: "Kein Arbeitgeberverband, keine Tarifpartei, keine Wirtschaftsgruppe." Heute feiert der BKU in Bad Honnef sein 60-jähriges Bestehen.

Autor/in:
Andreas Otto
 (DR)

Zum Festakt erwartet wird Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU).  Den Gründungsvätern ging es vor 60 Jahren im Gegensatz zum niederländischen Vorbild um eine "ideelle Zielsetzung". Auf Basis der christlichen Soziallehre wollten die Unternehmer ihren Beitrag zum Aufbau der deutschen Gesellschaft leisten.

Bei der Gründungsversammlung begrüßte der damalige Kölner Kardinal Josef Frings vor den rund 140 Teilnehmern, dass die katholisch-soziale Bewegung "um das Element des unternehmerischen" bereichert werde. Er nannte die "echte Zusammenarbeit zwischen Arbeiter und Unternehmer" als "Lösung der Zukunft". Ähnlich äußerte sich in Königswinter der Trierer Sozialethiker und spätere Kölner Kardinal Joseph Höffner. Gegen dialogfeindliche Polarisierungen betonte der erste geistliche Berater des BKU, dass der Unternehmer wie der Arbeiter das Recht habe, "als Mensch betrachtet und nicht zum Scheusal verzerrt zu werden". Der Unternehmer sei "kein Engel, aber auch kein Teufel".

Einfluss und Kritik
In der Nachkriegszeit konnte der BKU, der heute rund 1.250 Mitglieder in 36 Diözesangruppen zählt, direkten Einfluss auf die 1957 eingeführte Gesetzliche Rentenversicherung nehmen. Der erste BKU-Geschäftsführer Wilfried Schreiber gewann die Regierung Adenauer weitgehend für sein Konzept der dynamischen und lohngebundenen Rente. Kritik kam dabei auch vom Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dessen Vorstand der jeweilige BKU-Vorsitzende bis heute angehört. Angesichts des völlig veränderten Altersaufbaus plädiert der Verband inzwischen aber für ein völlig neues Rentenmodell, das mehr Eigenvorsorge vorsieht.

Auch an der Diskussion über das Thema Mitbestimmung beteiligte sich der BKU intensiv. Zwar bekannte er sich zur betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer, lehnte aber die paritätische Teilhabe konsequent ab. Das hinderte den BKU nicht, lagerübergreifende Initiativen zu ergreifen. Mit den anderen kirchlichen Verbänden Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Kolping und dem Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
(KKV) stellte der BKU 1988 das von ihm entwickelte Konzept "Miteigentum für alle - Produktivvermögen durch Anlagegenossenschaften" vor.

Bei der Sonntagsarbeit lässt der BKU Ausnahmen gelten, aber nur aus "prozesstechnischen" und nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen.
Generell würden Sonn- und Feiertage weniger durch produzierende Firmen und mehr durch die wachsende Freizeitindustrie gefährdet.
Massiv wandte sich der Verband gegen eine Abschaffung des Pfingstmontags.

"Das Steuerrecht braucht eine Revolution"
Im 1997 veröffentlichten Sozial-Wort der Kirchen sah der BKU seine Anliegen nur unzureichend wiedergegeben. Gegenwärtig setzt sich der Verband für radikale Reformen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt ein. So fordert er, dass die gesamte Steuerlast für Unternehmen wie Arbeitnehmer auf 28 Prozent begrenzt wird. "Das Steuerrecht braucht eine Revolution, nicht eine Evolution", so die derzeitige BKU-Bundesvorsitzende und CDU-Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött.

Mit Blick auf den Mindestlohn lehnt der Verband staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie ab. Gleichwohl wird ein staatlich geförderter Kombilohn für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit wie Lernbehinderte für gut befunden. Auch in der aktuellen Debatte um Managergehälter hat sich der BKU zu Wort gemeldet. Dött verlangt mehr Transparenz. Und: Bei "groben Fehlleistungen" wie einer falschen Markteinschätzung müsse über eine Mithaftung von Managern nachgedacht werden.