Wie Münster einem neuen Bischof bekommt

Frömmigkeit und Klugheit

Am Freitag war es so weit: Nach 28 Jahren hat der Papst den Rücktritt von Reinhard Lettmann als Bischof von Münster angenommen. Wie aber kommt die drittgrößte deutsche Diözese zu einem neuen Bischof? Und was verlangt das Kirchenrecht von einem Kandidaten fürs Bischofsamt?

 (DR)

Einen festen Glauben zum Beispiel verlangt es von ihm, gute Sitten, Frömmigkeit und Klugheit etwa. Auch muss er seit wenigstens fünf Jahren Priester und mindestens 35 Jahre alt sein. Wie aber wird er gefunden? Hier kommt das 1929 zwischen Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossene Preußenkonkordat ins Spiel. Seine Bestimmungen gelten für alle Bistümer im Gebiet des ehemaligen Preußen.

Es sind dies die Erzbistümer Berlin, Köln, Hamburg und Paderborn sowie die Bistümer Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Trier, Osnabrück - und eben Münster. Gemäß dem Preußenkonkordat müssen nun die Erzbischöfe und Bischöfe dieser Bistümer und das münsterische Domkapitel dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset, Kandidaten für die Lettmann-Nachfolge vorschlagen. Auch der Nuntius muss Vorschläge unterbreiten. In einem nächsten Schritt gibt der Nuntius eine Empfehlung in Form einer Dreierliste ab. Diese "Terna" schickt er zusammen mit den anderen Vorschlägen zur Bischofskongregation nach Rom.

Dort stellt die Vollversammlung dieser Kongregation aus allen Namen eine Dreierliste zusammen, die eine ganz andere sein kann als die des Nuntius. Die Dreierliste geht dann an Papst Benedikt XVI., der die genannten Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen kann. Hat der Papst die Dreierliste endgültig festgelegt, geht sie über den Nuntius an das Domkapitel in Münster. Es wählt aus den drei Kandidaten den neuen Bischof.

Wohl kein Neuer vor Anfang 2009
Doch damit nicht genug. Das Preußenkonkordat sichert der Politik eine Art Mitwirkung zu. Da die Diözese Münster sich über nordrhein-westfälisches und niedersächsisches Gebiet erstreckt, sind die Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover involviert. Werden von deren Seite keine "Bedenken politischer Art" vorgebracht, geht von Münster aus ein Schreiben an den Nuntius mit der Bitte, der Papst möge den vom Domkapitel Gewählten zum Bischof von Münster ernennen. Der Nuntius leitet den Brief umgehend weiter an den Papst. Die Ernennung wird dann in Rom und Münster zeitgleich bekanntgegeben. Nach den jüngsten Erfahrungen mit der Wiederbesetzung vakanter deutscher Bischofsstühle darf damit bis Anfang 2009 gerechnet werden.

Zunächst aber muss das münsterische Domkapitel einen Übergangsverwalter wählen - einen Diözesanadministrator. Dazu muss es innerhalb von acht Tagen, nachdem der Bischofsstuhl vakant geworden ist, zusammenkommen. Ein Diözesanadministrator hat Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs. Er darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof langfristig binden würden. Sein Amt erlischt mit der Einführung des neuen Bischofs.

Abschied bereits Anfang März
Bischof Lettmann hatte bereits Anfang März mit Gottesdiensten und Festakten seinen offiziellen Abschied gefeiert. Vertreter aus Kirche und Politik würdigten ihn als liberalen und bodenständigen Repräsentanten der katholischen Kirche, der stets seinen Grundsätzen treu geblieben sei. Der Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Alfred Buß, hob Lettmanns Einsatz in der Ökumene hervor.

Der Bergmannssohn Lettmann wurde am 9. März 1933 in Datteln im nördlichen Ruhrgebiet geboren. Er studierte Theologie in Rom und wurde 1959 zum Priester geweiht. 1973 wurde er Weihbischof in Münster, 1980 dann Bischof der Diözese. Mit 75 Jahren hat Lettmann das im katholischen Kirchenrecht empfohlene Pensionsalter erreicht.

Von Peter de Groot (KNA)