Das Stammzellgesetz und die Stichtagsregelung

Hintergrund

Das 2002 in Kraft getretene Stammzellgesetz verbietet grundsätzlich den Import und die Gewinnung embryonaler Stammzellen. Für das Importverbot sind allerdings Ausnahmen für "hochrangige Forschungsziele" vorgesehen. Das bedeutet, Linien embryonaler Stammzellen dürfen importiert werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Mit der Stichtagsregelung sollen auch im Ausland Anreize zur weiteren Tötung von Embryonen, die für die Gewinnung von Stammzellen notwendig ist, verhindert werden.

 (DR)

Zudem dürfen nur solche Linien aus Embryonen genutzt werden, die für eine Schwangerschaft gezeugt, aber nicht eingesetzt wurden. Das soll verhindern, dass Embryonen nur für Forschungszwecke hergestellt werden. Die natürlichen Erzeuger müssen der Gewinnung von Stammzellen zugestimmt und dafür kein Geld bekommen haben. Wer illegal Stammzellen einführt oder verwendet, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen rechnen.

Mit Stammzellen verbinden Forscher und Mediziner die Hoffnung, Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson heilen sowie Gewebe- und Organschäden reparieren zu können. Unterschieden wird zwischen embryonalen und adulten Stammzellen.

Embryonale Stammzellen (ES) sind aufgrund ihrer Fähigkeit zur unentwegten Selbstteilung in der Lage, sich in beliebiges Körpergewebe zu entwickeln. Die Zellen stammen aus befruchteten menschlichen Eizellen. Embryonale Stammzellen erfreuen sich in der Medizin eines großen Interesses, weil sie sich in nahezu allen der rund 300 verschiedenen menschlichen Zelltypen wie etwa Muskel- oder Gehirnzellen entwickeln können. Sie werden aus künstlich erzeugten Embryonen wenige Tage nach der Befruchtung gewonnen.

Adulte (erwachsene) Stammzellen sind nach der Geburt im Organismus vorhanden. Sie weisen jedoch ein weit geringeres Potenzial an Selbsterneuerung und Ausdifferenzierung auf. Nachgewiesen wurden adulte Stammzellen etwa im Knochenmark, im Nabelschnurblut Neugeborener, im Gehirn, in der Leber, in der Haut und in der Bauchspeicheldrüse. Adulte Stammzellen haben im Gegensatz zu Embryonalen Stammzellen einen Vorteil. Es besteht keine Gefahr des Abstoßens, weil sie dem eigenen Körper entnommen werden. Jüngst gab es in der Wissenschaft große Erfolge in der adulten Stammzellforschung. Forschern war es gelungen, menschliche Hautzellen durch das Einschleusen von vier Genen so zu verwandeln, dass sie embryonalen Stammzellen ähneln.