Bundesrat billigt Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Post-Mindestlohn endgültig beschlossen

Nach monatelangem Streit ist der Post-Mindestlohn endgültig beschlossene Sache. Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr billigte der Bundesrat am Donnerstag in Berlin die vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Briefdienstleister zum 1. Januar zu. Auf Grundlage des Gesetzes kann Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) per Rechtsverordnung den Post-Mindestlohn für allgemein verbindlich erklären.

Autor/in:
Helmut Stoltenberg
 (DR)

Nach der Baubranche und den Gebäudereinigern wird damit zum 1. Januar ein Mindestlohn für eine dritte Branche eingeführt. Die Koalition hat ferner verabredet, dass weitere Branchen bis Ende März beantragen können, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Für Bereiche mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent oder ohne Tarifverträge soll darüber hinaus das sogenannte Mindestarbeitsbedingungengesetz überarbeitet werden. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Union im Gegensatz zur SPD strikt ab.

In der Debatte kritisierte der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP), bei der Neuregelung gehe es in Wirklichkeit nicht um das Thema Mindestlohn, sondern vielmehr um ein "Schutzgesetz für eine faktisch fortbestehende Exklusivlizenz der Deutschen Post". Das koste viele Arbeitsplätze bei den Wettbewerbern der Post AG, die sich jahrelang auf das Auslaufen der Exklusivlizenz zum Ende dieses Jahres eingestellt hätten. "Mit diesem Gesetz soll ein neuer Schutzraum für die Post geschaffen werden", bemängelte Hirche. Dies habe gravierende negative Folgen für den Wettbewerb. Auch werde die Liberalisierung des deutschen Postmarktes unterlaufen.

Dagegen sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Klaus Brandner (SPD), der Wettbewerb auf dem Postmarkt sei gewollt, weil er für den Kunden und die Unternehmen Vorteile bringe. Dies sei aber "kein Wettbewerb um die schlechtesten Arbeitsbedingungen und die mieseste Bezahlung". Die Arbeitnehmer dürften nicht die Leidtragenden dieses Wettbewerbs sein, sondern von ihm profitieren. "Sie sollen sich auf ein angemessenes Lohnniveau verlassen können und sie sollen wissen, dass sie auch künftig ordentlich bezahlt werden", betonte Brandner. Die Voraussetzung dafür werde mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschaffen.